Übertragung Aufgabe an Gesamtbetriebsrat
Bei einer Anhörung zur Umbesetzung in einen anderen Standort möchte der Betriebsrat die Entscheidung dem Gesamtbetriebsrat überlassen. Muss diese Entscheidung der Geschäftsleitung mitgeteilt werden und beginnt mit Übertragung der Entscheidung an den Gesamtbetriebsrat die 1-Wochen-Frist neu ?
Community-Antworten (2)
13.04.2017 um 11:25 Uhr
Ihr müsst entscheiden !!!!
13.04.2017 um 16:31 Uhr
ganz genau. Eine solche Übertragung ist nicht möglich, weil der GBR hierzu keine "Entscheidungsgewalt" hat.
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