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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtsanspruch auf Einsicht BR Sitzungsprotokoll außerhalb Firma

O
ODENO
Mrz 2023 bearbeitet

Liebe Kollogen,

leider kann u. werde bei den kommenden BR-Sitzungen wegen Krankheit nicht persönlich anwesend sein.

Da ich gerne in das Sitzungsprotokoll Einsicht nehmen möchte (§ 34 Abs. 3) habe ich ich die Bitte geäußert, dass man mir das Protokoll z.B. per email an meinen Privat-Account senden möge. Dies wird mir aus Datenschutzgründen verwehrt u. man verweißt mich darauf, die Protokolle jederzeit in der Firma einsehen zu können.

Aber genau das kann u. werde ich krankheitsbedingt nicht leisten können.

Wie kann ich bitte Einsicht nehmen, ohne in die Firma zu gelangen?

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

21.03.2023 um 16:12 Uhr

Gar nicht. BR Mitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf ein "eigenes" Exemplar des Protokolls.

Wenn du also während deiner Erkrankung BR-Arbeit in Form von Einsichtnahme ins Protokoll leisten möchtest, wirst du in die Firma müssen.

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ODENO

21.03.2023 um 16:16 Uhr

Hatte ich befürchtet, danke. Na dann werde ich meine Schlüsse eben immer aus den Tagesordnungspunkten lt. der jeweiligen Einladung ziehen.

Solange es noch einen Einladung gibt, ist der BR noch nicht aufgelöst u. ich bin weiterhin Mitglied.

M
Muschelschubser

21.03.2023 um 16:37 Uhr

Wenn hier lediglich der Datenschutz das Problem darstellt, würde ich nochmal nach einem verschlüsselten Versand fragen. Das wäre dann auch datenschutzkonform.

Betriebsverfassungsrechtlich ist zwar in der Tat nur von einem Einsichtsrecht die Rede, aber das könnte man durchaus auch als Mindestanspruch eines BRM interpretieren. Aber der grundsätzliche Anspruch ist hier ja offensichtlich eh nicht das Problem gewesen.

Jedenfalls halte ich den Versand einer gut verschlüsselten Datei für weniger kritisch, als wenn jemand einen Ausdruck mit ins Home Office nimmt und z.B. offen auf dem Esstisch liegen lässt.

Natürlich unter der Prämisse, dass keine weitere BV dem Versand an eine private e-Mail-Adresse entgegensteht.

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ODENO

21.03.2023 um 16:53 Uhr

Muschelschubser,

die neuen BR-Mitglieder (Kinder der GL) wollen mir natürlich nicht die gefassten Beschlüsse senden. Wenn ich keinen Rechtsanspruch ableiten kann, dann wird das nichts. Natürlich werden sie einstimmig gegen einen solchen Versand in der BR-Sitzung gestimmt haben, nachdem sie sich mit ihrem Rechtsbeistand beraten haben.

Der BR verwehrt mir die Einsichtnahme außerhalb der Unternehmensräume, der Datenschutzbeauftragte stimmt einem Versand per email nicht zu.

Und der Datenschutzbeauftragte ist? Riiiiichtig, die Geschäftsleitung.

C
celestro

21.03.2023 um 17:14 Uhr

"Natürlich unter der Prämisse, dass keine weitere BV dem Versand an eine private e-Mail-Adresse entgegensteht."

Da würde ich argumentieren, das alleine schon der Datenschutz dem entgegensteht. Da brauche ich zusätzlich keine BV.

M
Muschelschubser

21.03.2023 um 17:15 Uhr

Autsch, das sind ja verhärtete Fronten bei Euch.

Also grundsätzlich gilt unter den BRM ja der Grundsatz der gleichen Informationsmöglichkeiten.

Vielleicht hilft das Urteil vom LAG Niedersachsen 12.2.01 NZA RR-01, 249.

Demnach ist das Einsichtsrecht "im Rahmen der praktischen Möglichkeiten" so auszuüben, dass die Arbeit des BR und seiner Ausschüsse nicht behindert wird.

Leider ist das alles nicht konkret genug formuliert, so dass man es sofort auf den Versand von e-Mails anwenden kann.

M
Muschelschubser

21.03.2023 um 17:21 Uhr

"Da würde ich argumentieren, das alleine schon der Datenschutz dem entgegensteht. Da brauche ich zusätzlich keine BV."

In verschlüsselter Form unter Beachtung der Konformität mit Kap. II, Art. 5 DSGVO - warum nicht?

Bei einer möglichen BV ging es mir gar nicht um den Datenschutz, sondern beispielsweise um ein mögliches Verbot der Verwendung privater e-Mail-Adressen. Man kann ja vieles in einer BV regeln und verbieten.

Denn neben einem Datenschutzverstoß sollte man sich ja auch vor einem Verstoß gegen eine BV schützen.

C
celestro

21.03.2023 um 18:48 Uhr

Weil ich mEn eine Sendung an eine "private E-Mail-Adresse" überhaupt nicht verbieten muss, denn die fraglichen Daten sind Firmendaten und haben auf privaten E-Mail-Konten (auch verschlüsselt) nichts zu suchen.

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