Erstellt am 16.06.2007 um 19:36 Uhr von Jens5369
Kopie aus dem Internet
Angehängt wird die, v. Jedem unterschriebene, Teilnemerliste...
Protokoll der Betriebsratssitzung
vom Donnerstag, den __________
Die Betriebsratsmitglieder und die JAV wurden rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich geladen.
Eine Einladung an Ersatzmitglieder erfolgte nicht, da alle BR-Mitglieder am heutigen Tage im Betrieb waren. (Oder: für das aus Krankheitsgründen abwesende BR-Mitglied Meyer wurde das Ersatzmitglied Schulz ordnungsgemäß eingeladen.)
Zu Beginn der Sitzung (10.00 Uhr) wurde die Beschlußfähigkeit festgestellt.
Alle geladenen waren anwesend. (Oder: BR-Mitglied Meyer erschien nicht, weil er an seinem Arbeitsplatz zu tun hatte.)
Zu Top 1:
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde verlesen und einstimmig genehmigt.
Zu Top 2:
Beschluss: Der Betriebsrat beschließt die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds Klaus Müller an dem Seminar „Betriebsratsmitglieder II: Interessenvertretung und Handlungsmöglichkeiten nach dem BetrVG“ vom 00.00.00 bis zum 00.00.00 in der IG Metall-Bildungsstätte in Sprockhövel.
Der Betriebsrat beschließt gleichzeitig, die Geschäftsleitung von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Der Beschluss erfolgte mit 4 „Ja“-Stimmen (Müller, Meyer, Schulze, Peters)
und einer Enthaltung (Hansen).
Begründung: Der Betriebsrat hält die Teilnahme im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG und für die Erfüllung des § 80 Abs. 1 BetrVG für unbedingt erforderlich, da der Inhalt des Seminars Wissen vermittelt, welches für die Ausübung der Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern derzeit und auch zukünftig notwendig bzw. erforderlich ist (z.B.: Hier ein paar Seminar-Inhalte einfügen).
(Der Betriebsrat berücksichtigt auch die Tatsache, dass Betriebsrat Müller bereits die zweite Amtsperiode Betriebsrat ist. Während seiner ersten Amtsperiode hatte der Kollege Müller nicht die Möglichkeit an diesem Seminar teilzunehmen.)
Der Betriebsrat hat ebenfalls geprüft, ob bei der zeitlichen Lage der Schulung die betrieblichen Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt wurden, ob die für die Schulung anfallenden Kosten mit der Größe und der Leistungsfähigkeit des Betriebes zu vereinbaren sind und ob der mit der Schulung erstrebte Zweck noch in einem vertretbaren Verhältnis zu dem bisher für Schulungen
aufgewandten Mitteln steht. Er kam hierbei zu einem positiven Ergebnis (1. Der Betrieb hat zur Zeit an die ... Beschäftigte, 2. Für den benannten Zeitraum ist dem Betriebsrat kein außergewöhnlich hohes Arbeitsaufkommen bekannt, 3. Der Betriebsrat Müller hat bisher an keiner vergleichbaren Schulung teilgenommen, 4. Vergleichbare Schulungen bei anderen Einrichtungen wie z.B. Poko Institut Münster, W.A.F. Institut für BR-Fortbildung oder die Infos GmbH sind weitaus teurer als die IGMetall Schulung).
Der Betriebsrat hält eine Erklärungsfrist des Arbeitgebers von 7 Tagen für ausreichend. Für den Fall, dass der Betriebsrat in dieser Zeit keine Antwort seitens der Geschäftsleitung erhält, wird der Vorsitzende bereits jetzt beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zur Teilnahme an diesem Seminar zu treffen.
Top3....
u.sw.
Ende der Sitzung war um 12.30 Uhr.
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Unterschrift/Vorsitzender Unterschrift/Mitglied
Erstellt am 16.06.2007 um 21:21 Uhr von Kölner
@Jens5369
Anmerkungen:
- ToP1 ist überflüssig
- mir fehlt die Genehmigung der Tagesordnung
- der Salmon unter ToP2 ist m.E. ebenfalls redundant!
- und die Unterschriften müssen vom Protokollanten und dem BRV getätigt werden.
Erstellt am 16.06.2007 um 21:30 Uhr von Mona-Lisa
@Jens5369,
Dieses "Top-Vorzeigemusterprotokoll" enthält auch keine Sitzungseinladung an den Schwerbehindertenvertreter.....
Erstellt am 16.06.2007 um 22:19 Uhr von Der alte Heini
Jens5369,
es gibt keine gesetzliche Verpflichtung die Tagesordnung per Beschluss des Betriebsrates genehmigen zu lassen. Dies ist nur notwendig, wenn zu Beginn einer Sitzung die Tagesordnung geändert werden soll.
Weiterhin ist zu bemerken, dass eine Sitzungsniederschrift nicht zwingend von dem Protokollanten unterschrieben werden muss. Hier reicht neben der Unterschrift des Vorsitzenden die Unterschrift eines Betriebsratsmitglieds.