Erstellt am 10.12.2019 um 19:15 Uhr von Dummerhund
Ein BR ist generell nicht verpflichtet einzelne BRM´s über das Sitzungsprotokoll zu informieren. Das Protokoll hat außerhalb des Firmengeländes eigentlich nichts zu suchen. Hier kann die Person zum Protokoll kommen und nicht umgekehrt. Und ist das BRM krank und erklärt nicht das er an Sitzungen teilnimmt rückt für die Zeit der Krankheit eh das nächste Ersatzmitglied als ordentliches Mitglied an die Stelle des kranken Mitgliedes, mit allen Rechten auf.
Erstellt am 10.12.2019 um 20:30 Uhr von celestro
Nein, das erkrankte BRM muss nicht über das Protokoll informiert werden. ABER ... ein BRM hat jederzeit das Recht, in die Unterlagen des BR zu schauen. Und dazu gehört eben auch die Niederschrift. ;-)