Darf eine Rufbereitschaft einfach in Arbeitszeit umgewandelt werden?(MTAR im Klinikum)
Wir haben von Freitag 17 uhr bis Mo 7 Uhr Rufbereitschaft. Sind ca alle 3 Monate damit dran.
Erfahrungsgemäss sind wir ca 10-12 Stunden an dem gesamten Wochenende beschäftigt und bekommen es als Aktivstunden bezahlt laut TÖVD.

Jetzt will man aber einführen,das wir Sa und So von 9 Uhr bis 12 Uhr generell auf Arbeit sein sollen. Ab 12 Uhr soll dann wieder Rufbereitschaft sein bis nächsten Morgen 9 Uhr. Ergebnis weniger Entgelt und das ist auch die Absicht. Angeblich geht es plötzlich ums Arbeitszeitgesetz.
Es gibt dazu keine Betriebsvereinbarung im Haus.
Wir möchten unsere Aktivstunden weiter vergütet haben.Was können wir tun?