Erstellt am 13.09.2016 um 10:22 Uhr von gironimo
Was ihr tun könnt? Verhandeln. Ihr bewegt euch ja bei diesem Thema in der Mitbestimmung. Also keine Änderung der bisherigen Situation ohne Einigung zwischen BR und AG.
Und ihr habt Zeit. Schließlich wollt ihr jetzt eine BV. Und dazu braucht ihr wahrscheinlich einen Sachverständigen oder / und Schulung usw.
Erstellt am 13.09.2016 um 13:02 Uhr von Pjöööng
Wieso spart der Arbeitgeber dabei Geld?
Erstellt am 13.09.2016 um 13:08 Uhr von nicoline
hoppelchen,
ich gehe mal davon aus, du fragst als Beschäftigte!?
*Darf eine Rufbereitschaft einfach in Arbeitszeit umgewandelt werden?*
§ 7.1 Abs. 8 TVöD-K: Der AG darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt.
So ganz die Ausnahme scheint es ja bei euch nicht zu sein, das Arbeit anfällt.
*Angeblich geht es plötzlich ums Arbeitszeitgesetz.*
Es ist durchaus möglich, dass es eine Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde gab und diese festgestellt hat, dass es Verstöße gegen das ArbZG gab, z.B. nicht eingehaltene Ruhezeiten.
*Jetzt will man aber einführen, das wir Sa und So von 9 Uhr bis 12 Uhr generell auf Arbeit sein sollen.*
Aufgabe des BR ist es hier, darauf zu achten, ob die 5 Tage Woche eingehalten wird.
* Ergebnis weniger Entgelt*
Wenn ihr nicht mehr Personal dazu bekommt, wird sich an der Anzahl der RB ja nichts ändern, sie werden nur in einem anderen Rhythmus laufen. Ihr habt einen Verlust von 6 Std. Wenn die Hauptarbeit in der RB in die Zeit fällt, die ihr jetzt regelhaft arbeiten sollt, macht der AG rein tariflich alles richtig, für euch natürlich blöd, von der Bezahlung her.
Ob und was man da verhandeln kann, müsstet ihr tatsächlich mit eurem BR besprechen. Aufgabe des BR ist es aber auch, auf die Einhaltung von Tarifen und Gesetzen zu achten.