Guten Morgen, mal eine Frage zu der Rufbereitschaft. Paragraph5 ArbZG sagt dass nach der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden sein muss. Also nach der Arbeitszeit nicht vor der Arbeitszeit. Wir arbeiten in 3 Schichten. In der Nachtschicht sind die Elektriker in der Rufbereitschaft. Um 13.00 Uhr endet die Frühschicht, 21.00 die Spät und 05.00 Uhr die Nachtschicht. Wenn nun die Frühschicht die Rufbereitschaft hat könnten die
11 Std später also erst um 24.00 Uhr beginnen. Vorher darf er ja nicht angerufen werden. Jetzt wird er um 24.00 Uhr angerufen und arbeitet 1 Std bis 1 Uhr. Oder hat er dann auch wieder 11 Stunden Ruhezeit? Wann darf der Mitarbeiter wieder arbeiten? Um 05.00 Uhr??? Die tägliche Arbeitszeit von 8 Std sind ja noch nicht erfüllt.
Helft mir mal Bitte. Ich finde dazu keine Regelung in den Gesetzbüchern.