Erstellt am 16.11.2016 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Ein bisschen wirr...
Frühschicht bis 13:00 Uhr?
Dann endet die Ruhezeit um 24:00 Uhr!
Erfolgt um 24:00 Uhr ein Anruf und der Bereitschaft leistende AN muss arbeiten, so ist die Ruhezeit erdüllt und er kann am nächsten Tag ganz normal arbeiten.
Erstellt am 16.11.2016 um 09:53 Uhr von Zappelmann
Das interessiert mich nun aber auch. Was, wenn er 24 Uhr geholt wird und arbeitet 5 Stunden (nicht ungewöhnlich), dann könnte er ja gleich dableiben und seine Schicht antreten.
Oder wie wird das dann gerechnet?
Erstellt am 16.11.2016 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 16.11.2016 um 10:58 Uhr von inimser
Die Frage war aber, wenn er Nachts um 1Uhr nach einem Einsatz nach Hause geht. Er hat nun 1 Std gearbeitet. Wann darf der Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommen. Um 05.00 Uhr beginnt seine Frühschicht.
Erstellt am 16.11.2016 um 10:59 Uhr von Ernsthaft
Es kann, muss so aber nicht sein.
Abhängig von sonstigen Tätigkeitszeiträumen und betrieblich geregelten Zeiträumen, kann es auch das Ende seiner Schicht sein und die Ruhezeitberechung beginnt dann.
Das kann man sich aber anhand der hier geltenden Regeln selbst relativ. einfach ausrechnen.
Im Gegensatz zur Bereitschaftszeit unterbricht eine Rufbereitschaft nur dann die Ruhezeit, wenn ein Arbeitseinsatz vorliegt. Liegt keiner vor, ist die Rufbereitschaft auch teil der Ruhezeit.
Eine Ruhezeit beginnt immer nach der letzten Tätigkeit und ist der Zeitraum zw. zwei aufeinanderfolgenden Arbeitseinsätzen innerhalb eines 24-Std.-Zeitraumes.
Ob, und wann da jetzt vorher 2, 4 oder 8 Std. gearbeitet wurde, ist nicht maßgebend. Dieses ist allein ein durchgehender Ruhezeitraum.
Erstellt am 16.11.2016 um 11:06 Uhr von Ernsthaft
@inimser
Ist doch auch eine ganz einfache Rechnung.
Der 24 Std. Zeitraum beginnt ja mit Aufnahme seiner ersten Tätigkeit. In allen dieser dann folgenden Zeiträume, die unter Einhaltung der Ruhezeit ja innerhalb des 24 Std. Zeitraumes liegen, können auch weitere Arbeitszeiten liegen.
Erstellt am 16.11.2016 um 11:11 Uhr von Inimser
DANKE Ernsthaft.
Kannst Du mir mal bitte Beispiele anhand eines Schichtplanes geben. Tägliche Arbeitszeit 8 Std.
Arbeitszeit Ende wäre 13.00 Uhr.
Erstellt am 16.11.2016 um 12:11 Uhr von Ernsthaft
Das hängt natürlich auch von dem bei euch betrieblich, tariflich und ev. individuell Geregeltem ab. Natürlich auch davon, ob bei euch auch geteilte AZ möglich ist oder nicht.
Im Verkehrssektor, der hier aber wohl eher nicht der Maßstab sein kann, gibt es eine Vielfalt von möglichen Varianten.
Bei dem hier von dir angefragtem Beispiel, ist es dagegen ja noch relativ einfach.
Du musst dir immer nur einen 24-Std.-Zeitraum vorstellen, indem zw. zwei aufeinanderfolgenden, max. möglichen Arbeitszeiträumen, halt immer eine Ruhezeit liegen muss.
Ob diese AZ jetzt in mehrere Abschnitte teilbar ist, oder auch die Ruhezeit verkürzt werden kann, hängt dann von den bei euch geltenden Vorgaben ab.
Erstellt am 16.11.2016 um 12:31 Uhr von gironimo
"Üblicher" Weise regelt man diesen Punkt in der dazugehörigen Betriebsvereinbarung.
In unserer BV ist z.B. definiert, dass im Falle das der AN zur Arbeit gerufen wird, im Anschluss die Ruhezeit liegt. Die ausfallende "normale" Arbeitszeit wird natürlich vergütet.