Rufbereitschaft
Als betrieblicher Einsatz gelten auch telefonische Beratertätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten wie arbeiten am Heim PC. Als beispiel 15min. Gilt die erste Minute an als Arbeitzeit oder ist das als geringfügige Tätigkeit zu sehen, die ich am folge Arbeitstag gegen meine Arbeitszeit abziehen kann? Wenn das Arbeitzeit ist, ist logisch das, wenn es der letzte Anruf war, die Ruhezeit von 11 Stunden gelten oder gelten da andere Ruhezeiten, da die Arbeit nicht im Betrieb ausgeübt wurde?
Community-Antworten (1)
06.07.2020 um 10:49 Uhr
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz immer, d.h. die Ruhezeit beginnt dann von vorne. Habt ihr einen BR? Wenn ja, habt ihr eine BV zur Rufbereitschaft? Wenn nein, wie ist die Rufbereitschaft dann geregelt?
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