wir haben normalerweise Rufbereitschaft an den Wochenenden im op in einem Krankenhau öffentlicher Dienst.nun wird dieser Rufdienst an den Wochenenden abgeschafft aus Personalmangelgründen.
Muss der Arbeitgeber hierfür einen finanziellen Ausgleich zahlen ,d a das Gehalt ja plötzlich geringer ist dadurch, die ganzen Wochenendzulagen fallen nun weg.