Erstellt am 12.09.2016 um 15:17 Uhr von Ernsthaft
Moin
Zu 1. Nicht gut, aber auch kein Beinbruch! Ist für ein BRM auch nicht geheimhaltungsbedürftig.
Zu 2. Nein! Beleidigt kann er sein, aber Abmahnung und erst recht Kündigung geht überhaupt nicht.
Zu 3. Nein! Rücktritt macht keinen Sinn und wäre wohl auch nicht im Wählerinteresse. Wem sollte hier auch ein Schaden entstehen oder entstanden sein?
Erstellt am 12.09.2016 um 16:25 Uhr von Pjöööng
Es ist zwar nicht geheimhaltungsbedürftig, aber nichts desto trotz vertraulich zu behandeln. Insofern wäre ein 23er Verfahren hier grundsätzlich möglich. Ob dieses von Erfolg gekrönt wäre, kann hier kaum festgestellt werden.
Eine Abmahnung wäre hier wohl auch möglich, diese ist aber weitestgehend wirkungslos.
Eine Kündigung deshalb ist ausgeschlossen, da es sich um eine Amtspflichtverletzung handelt und um keinen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.
Erstellt am 12.09.2016 um 17:14 Uhr von Pickel
Möglich wären aber zusätzlich Schadensersatzanforderungen des Geschädigten
Erstellt am 12.09.2016 um 17:45 Uhr von gironimo
Ich denke kaum, dass hier eine GROBE Amtspflichtsverletzung vorliegt und den § 120 Abs. 2 BetrVG wird wohl auch kaum einer ziehen wollen.
Entschuldige dich bei der Person.
Erstellt am 12.09.2016 um 18:45 Uhr von UliPK
Da bin ich voll bei gironimo.
Entschuldige dich und gut ist.
Wird dir beim nächsten mal mit Sicherheit nicht mehr passieren.
@Pickel
Verstehe einfach nicht warum man dich hier noch nicht gelöscht hat.
Dumme, zusammenhaltlose Antworten hier Posten ist das eine aber jemanden unbegründet
Angst machen wollen ist der Gipfel.
Erstellt am 12.09.2016 um 19:36 Uhr von DummerHund
Ich bin mal hier bei gar keinem.
Hier ist es die Aussage des BRV das der Kollege wohl eine Abmahnung bekommt. Meinen kann dieser Vieles.
1. geht ihm die Sache einen feuchten Kehricht an.
2. Wenn denn tatsächlich eine Abmahnung erfögen sollte wäre dies individualrecht, und man sollte sich Fragen woher der BRV diese Info hat.
Ich rate, keine Gedanken wegen einer Abmahnung machen. Und wenn doch in die Schublade legen und Schwamm drüber.
3 Gedanken machen wie ein BRV zu solchen Äußerungen kommt.
Erstellt am 12.09.2016 um 19:59 Uhr von Pickel
UliPK hier fragt ein Mensch nach möglichen Konsequenzen. Und Schadensersatzansprüche sind für solche Fälle explizit im Gesetz geregelt. Jetzt soll man es verschweigen, um keine Angst zu machen?
Erstellt am 12.09.2016 um 20:26 Uhr von UliPK
@Pickel
Meine Meinung über deine Antworten kennst du ja und auch meine über deine Person.
Die einzige Frage war "kann ich auch gekündigt werden?"
Und was bitte schön hat das mit Schadensersatzansprüche zu tun, einzig hier unbegründet jemanden Angst machen und eventuell noch denjenigen die diese Geistigen ergüsse lesen und auch glauben. Dein einziges bestreben in deinen Antworten ist es hier Unruhe zu verbreiten mit deinen Aussagen.
Erstellt am 12.09.2016 um 20:32 Uhr von Shijo
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten
Manche verwirren .ich allerdings und Streitigkeiten stressen mich
Ich möchte zwei Sachen wissen
Kann ich gekündigt werden
Und würdet ihr zurücktreten
Ich bin eigentlixh sehr enttäuscht vom BRV
Erwähnen möchte ich dass ich gleichgestellt bin
Erstellt am 12.09.2016 um 21:00 Uhr von UliPK
"Kann ich gekündigt werden"
Das möchte ich doch mal sehr bezweifeln.
"Und würdet ihr zurücktreten"
Auf gar keinen Fall, mist bauen wir alle mal, hast halt für die Zukunft was gelernt.
Im BR sind alle gleichgestellt.
Ein wenig befremdlich finde ich das verhalten von euren BRV auch.
Erstellt am 12.09.2016 um 21:12 Uhr von Shijo
Ja ich will nit solchen Leuten nicht mehr im BR zusammen arbeiten
Gleichgestellt meine ich im Sinne von Schwerbehindert
Erstellt am 12.09.2016 um 21:53 Uhr von alterMann
Shijo,
das Schlimme ist: Wenn man wegen mieser Zustände geht, werden die danach nicht besser. Und wenn alle gehen, die es besser machen wollen, sitzt da am Ende ein Häufchen BRV-höriger Abnicker.
Ich denke, Du wirst Dir die Antwort selbst geben müssen.
Wenn Du bleibst, solltest Du ein realistisches Ziel haben. Nur weitermachen ohne Perspektive bringt vermutlich nix.
Und lass Dir nicht bange machen, auch nicht von Teilnehmern in diesem Forum.
Erstellt am 12.09.2016 um 22:06 Uhr von Shijo
Erstellt am 13.09.2016 um 09:26 Uhr von celestro
"Und Schadensersatzansprüche sind für solche Fälle explizit im Gesetz geregelt."
Geht es etwas genauer ? Zumal dem Ex-Chef ja ein Schaden entstanden sein müßte ... wie sollte der Aussehen ?
Erstellt am 13.09.2016 um 09:52 Uhr von Pickel
Celestro, Beispielseise der zitierte Paragraph von Gironimio (dass dort leitende Angestelle nicht explizit erwähnt werden, dürfte unbedeutend sein) oder schlicht 823 BGB.
Natürlich muss auch ein Schaden entstanden sein. Darum schrieb ich auch im Konjunktiv.
Der Schaden kann sehr sehr groß sein (eine Folgeanstellung kommt deshalb nicht zustande, weil die Abmahnung dem neuen AG aufgrund des Plauderns des BRM bekannt wurde) oder natürlich deutlich kleiner als Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Erstellt am 13.09.2016 um 10:59 Uhr von UliPK
@celestro
Warum gibtst du dem auch noch ne Bühne, war doch alles gut.
War selber am überlegen ob ich ihn Fragen sollte, habe es dann sein gelassen um Shijo und andere nicht noch mehr zu verunsichern.
Da die hier Verantwortlichen für das Forum derartiges zulassen, verstehe wirklich nicht warum,
sollte man sich darauf einigen Pickel zu ignorieren und auf jede seiner Antworten in Zukunft
auch darauf hinweisen.
Wüßte nicht wie man sonst ein Forum-Pickel los wird, wenn einem von seitens der Betreiber nicht geholfen wird.
Könnte allerhöchstens selber nen Forum aufmachen, in dem ein solchiges Verhalten nicht geduldet wird.
Wäre dann das 3 Forum.
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Erstellt am 13.09.2016 um 11:52 Uhr von celestro
Also das der 120er hier völlig ungeeignet ist, dürfte ein Blinder mit dem Krückstock merken. Davon abgesehen ... ob es sich hier um einen leitenden Angestellten handelt, wissen wir ja auch keineswegs.
Zuletzt ... von "explizit im Gesetz erwähnt" hatte ich mir jetzt weit mehr erwartet, als einen §, unter den das irgendwie dürfte.
@ UliPK
Es hat mich interessiert. Und auf die "Tour" wird man ihn bestimmt nicht los.
Erstellt am 13.09.2016 um 15:48 Uhr von Pickel
Celestro - und jetzt wirst du sicherlich auch noch erklären können, weshalb der 120er nicht geeignet ist - obwohl er doch genau dieses Fall regelt?
Er ist im Übrigen auch nur die Konketisierung des 823 BGG. Selbstverständlich wäre nämlich der 823 BGB Ausgangslage für Schadensersatzansprüche. Nur weil es dir nicht in den Kram passt, liege ich selbstverständlich nicht falsch.
Erstellt am 14.09.2016 um 09:32 Uhr von celestro
Von "Du liegst falsch" hat ja grundsätzlich niemand geredet. Aber wenn man sich den Fitting § 120 RN 5 und 6 durchliest, würde ich sagen: passt hier nicht. Das es unter den BGB 823 fallen könnte, habe ich ja nicht bestritten.