Hallo,

ich habe folgenden Fall.
Ein Betriebsratsmitglied (Position: Assistent der Bereichsleitung) hat von einem Mitarbeiter (Position: Leitung Projektmanagement), welche ihm für kürzere Zeit überstellt wurde, da der Bereichsleiter auf lange Zeit erkrankt ist, gesagt bekommen, er solle zwei Mitarbeiter (Positionen: Leitung Lager und Gruppenleiter) beim Geschäftsführer anschwärzen, da diese angeblich einige Fehlverhalten in einer Projektausführung gezeigt haben. Er ist somit zur Geschäftsführung gegangen und hat dieses so übermittelt. Im Laufe des nächsten Tages hat sich aber gezeigt, dass es doch keinerlei Fehlverhalten gab, und er seine verbale Äußerung gegenüber der Geschäftsführung per E-Mail an die diese und der Leitung Projektmanagement zurück genommen hat. Dies hat er aber nur geprüft, da ein anderer Mitarbeiter ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass r diesen Weg hätte so nicht gehen dürfen/sollen.

Hier nun zu meiner Frage:
Hätte er als Betriebsratsmitglied diesen Fall nicht vorab prüfen müssen (ggf. mit den Mitarbeiter Leitung Lager und Gruppenleiter) bzw. ihm die beauftragte Überbringung garnicht erst ausführen dürfen ? Für mich sieht es so aus, dass hier ein Vertrauensbruch gegenüber der Mitarbeiter erfolgt ist und dies auch durch die anschliessende Korrektur sich nicht neutralisiert hat. Er hat eine Aufgabe bekommen, welche er meines Erachtens so nicht ausführen hätte dürfen und dem Gegenüber dies so klar hätte schildern müssen, so dass diese Person selber hätte zur Geschäftsführung gehen müssen. Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass er als Betriebsratsmitglied ein gravierenden Fehlverhalten gezeigt hat und somit ein Antrag auf Vertrauensbruch gestellt werden kann (falls es sowas gibt).

Viele Grüße