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Vertrauensbruch gegenüber Mitarbeiter

W
Wahrheit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgenden Fall. Ein Betriebsratsmitglied (Position: Assistent der Bereichsleitung) hat von einem Mitarbeiter (Position: Leitung Projektmanagement), welche ihm für kürzere Zeit überstellt wurde, da der Bereichsleiter auf lange Zeit erkrankt ist, gesagt bekommen, er solle zwei Mitarbeiter (Positionen: Leitung Lager und Gruppenleiter) beim Geschäftsführer anschwärzen, da diese angeblich einige Fehlverhalten in einer Projektausführung gezeigt haben. Er ist somit zur Geschäftsführung gegangen und hat dieses so übermittelt. Im Laufe des nächsten Tages hat sich aber gezeigt, dass es doch keinerlei Fehlverhalten gab, und er seine verbale Äußerung gegenüber der Geschäftsführung per E-Mail an die diese und der Leitung Projektmanagement zurück genommen hat. Dies hat er aber nur geprüft, da ein anderer Mitarbeiter ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass r diesen Weg hätte so nicht gehen dürfen/sollen.

Hier nun zu meiner Frage: Hätte er als Betriebsratsmitglied diesen Fall nicht vorab prüfen müssen (ggf. mit den Mitarbeiter Leitung Lager und Gruppenleiter) bzw. ihm die beauftragte Überbringung garnicht erst ausführen dürfen ? Für mich sieht es so aus, dass hier ein Vertrauensbruch gegenüber der Mitarbeiter erfolgt ist und dies auch durch die anschliessende Korrektur sich nicht neutralisiert hat. Er hat eine Aufgabe bekommen, welche er meines Erachtens so nicht ausführen hätte dürfen und dem Gegenüber dies so klar hätte schildern müssen, so dass diese Person selber hätte zur Geschäftsführung gehen müssen. Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass er als Betriebsratsmitglied ein gravierenden Fehlverhalten gezeigt hat und somit ein Antrag auf Vertrauensbruch gestellt werden kann (falls es sowas gibt).

Viele Grüße

4.09803

Community-Antworten (3)

R
rtjum

02.03.2011 um 08:34 Uhr

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, dann war/ist das BR-Mitglied dem anderen disziplinarisch unterstellt. Dieses Anschwärzen hat ja eigentlich nichts mit der direkten BR-Arbeit zu tun, allerdings ist es von beiden Seiten schlechter Stil, wenn ich jemanden anschwärzen will dann mach ich das selbst und wenn mich jemand dazu auffordert, dass in seinem Namen zu machen dann lehn ich das ab, soviel Rückgrat sollte man haben zumal als BR. Einen "Antrag auf Vertrauensbruch" gibt es nicht, es gibt nur die Möglichkeit das BR-Mitglied über das Arbeitsgericht vom BR ausschließen zu lassen, das seh ich hier aber in keinster Weise gegeben. Wenn Du wissen willst, wie das geht dann solltest Du das BetrVG lesen!

gruß rtjum

U
Ulrik

02.03.2011 um 09:20 Uhr

HI,

man muß immer klar unterscheiden, in welcher Funktion jemand etwas tut. Hier, in Deinem Fall, hat der Kollege nicht als BRM gehandelt, sondern als disziplinarisch unterstellter MA (hat rtjum ja auch schon geschrieben). Warum also sollte er nun als BRM gerügt werden?? Schau mal in den § 23 BetrVG rein, im Fitting unter Rn 19 sind die groben Pflichtverstösse aufgeführt. Der Punkt "Ausführen einer Anweisung eines Vorgesetzten", auch wenn sie schlechter Stil ist, ist nicht dabei.

P
paula

02.03.2011 um 14:25 Uhr

auch ein BRM hat als AN ggf. sogar die Pflicht einen MA anzuschwärzen.... Hier ist es sicher dumm gelaufen aber das wird immer wieder passieren

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