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Vertrauensbruch

B
blinddate
Jan 2018 bearbeitet

3 unserer betriebsräte haben aus einer Sitzung etwas herausposaunt und damit den Betriebsfrieden gestört. was können wir machen?

1.40704

Community-Antworten (4)

P
Petrus

22.07.2010 um 13:48 Uhr

Kommt drauf an, was sie posaunt haben. Vielleicht durften sie das ja sogar...

M
monalisa

22.07.2010 um 13:50 Uhr

@blinddate, mit den Füssen auf dem Boden bleiben und daran denken dass der Betriebsrat kein Geheimrat ist!!

Wenn kein massives Geschäftsgeheimnis "hinausposaunt" wurde, wurde auch kein Betriebsfrieden gestört! (§ 79 BetrVG)

P
Poldi

22.07.2010 um 14:42 Uhr

Auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung ansprechen und sich einigen zukünftig vorsichtiger mit Info nach Außen umzugehen. Falls es sich um einen Verstoß gg § 79 BertVG handelt, würde ich je nach der "Schwere" des Vergehens ein Ausschlussverfahren nach § 23 BertVG einleiten lassen. Dann muss aber eine wirklich erhebliche grobe Pfichtverletzung vorliegen ! Am besten ist immer das untereinander zu klären.

D
DerAlteHeini

22.07.2010 um 21:04 Uhr

blinddate Jedes Betriebsratsmitglied ist GLEICHER unter GLEICHEN. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf SEINE Betriebsratsarbeit. Es kann auch aus Inhalten einer Betriebsratssitzungen den Arbeitskollegen berichten solange diese Inhalte nicht der Geheimaltungspflicht oder dem Datenschutz unterliegen. Keiner hat das Recht ein Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner Betriebsratsarbeit etwas zu verbieten oder etwas vorzuschreiben. Auch muss ein Betriebsratsmitglied keinem, weder dem Vorsitzenden, dem Stellvetreter, dem Gremium Betriebsrat oder dem Arbeitgeber Rechenschaft ablegen.

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