Erstellt am 22.07.2010 um 11:48 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, was sie posaunt haben. Vielleicht durften sie das ja sogar...
Erstellt am 22.07.2010 um 11:50 Uhr von MonaLisa
@blinddate,
mit den Füssen auf dem Boden bleiben und daran denken dass der Betriebsrat kein Geheimrat ist!!
Wenn kein massives Geschäftsgeheimnis "hinausposaunt" wurde, wurde auch kein Betriebsfrieden gestört! (§ 79 BetrVG)
Erstellt am 22.07.2010 um 12:42 Uhr von poldi
Auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung ansprechen und sich einigen zukünftig vorsichtiger mit Info nach Außen umzugehen. Falls es sich um einen Verstoß gg § 79 BertVG handelt, würde ich je nach der "Schwere" des Vergehens ein Ausschlussverfahren nach § 23 BertVG einleiten lassen. Dann muss aber eine wirklich erhebliche grobe Pfichtverletzung vorliegen !
Am besten ist immer das untereinander zu klären.
Erstellt am 22.07.2010 um 19:04 Uhr von DerAlteHeini
blinddate
Jedes Betriebsratsmitglied ist GLEICHER unter GLEICHEN. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf SEINE Betriebsratsarbeit. Es kann auch aus Inhalten einer Betriebsratssitzungen den Arbeitskollegen berichten solange diese Inhalte nicht der Geheimaltungspflicht oder dem Datenschutz unterliegen. Keiner hat das Recht ein Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner Betriebsratsarbeit etwas zu verbieten oder etwas vorzuschreiben. Auch muss ein Betriebsratsmitglied keinem, weder dem Vorsitzenden, dem Stellvetreter, dem Gremium Betriebsrat oder dem Arbeitgeber Rechenschaft ablegen.