Erstellt am 04.03.2009 um 09:19 Uhr von Lotte
unverschämt,
na ja, wenn ich 2 + 1 zusammenziehe, dann haben sie die Mehrheit im Gremium und können sehr gut bestimmen, wo es lang geht. Ein Vetorecht für den BRV sieht das BetrVG nicht vor.
Hat der AG den Beschluss 6 Wo nach der Planung oder 6 Wo nach Seminar erhalten? Wenn der Beschluss rechtzeitig, einige Zeit vor Seminarbeginn mitgeteilt wurde, sehe ich nichts, was Aufregung rechtfertigen würde. Niemand hat je behauptet, dass Demokratie immer gerecht ist oder hier das Richtige entschieden wird.
Erstellt am 04.03.2009 um 09:45 Uhr von kriegsrat
@ unverschämt
was geht denn bei euch ab ?
habt ihr im januar bezüglich eurer lehrgänge ordentliche beschlüsse gefasst, bist du als BRV verpflichtet, dies auch eurem AG mitzuteilen
wurde mehrheitlich beschlossen, das die zwei auf diesen lehrgang fahren sollen (und dazu reicht es, wenn diese 2 mit ja stimmen, bei einem 3er gremium) bist du verpflichtet, im rahmen dieser beschlüsse als BRV zu handeln, sprich dies auch so deinem AG mitzuteilen, ob du dem beschluss zugestimmt hast oder nicht
solltest du das nicht gemacht haben, schwebt hier eine grobe pflichtverletzung deinerseits im raum...
....und gabs keine ordentlichen beschlüsse, kann auch niemand irgendwelche seminare "ordern"
ich fürchte, da tun sich abgründe auf.......
Erstellt am 04.03.2009 um 10:51 Uhr von Neuling45
Hi, was heisst Du hast Deine Zustimmung für die Seminare der 2 verweigert, geht wohl nicht, denn 1 minus 2 plus Stimmen gibt Entschluß. Nun ist tatsächlich die Frage wurde im Januar für die Seminare Beschlüsse gefasst und der Arbeitgeber darüber unterrichtet, wer wohin gehen soll. Dann gilt selbstverständlich das was dort beschlossen wurde. Hast Du es versäumt, die Weiterleitung vorzunehmen, weil Du dann gleich am selben bzw. am nächsten Tag wegen Grippe flachlagst, wird die Klärung schwierig. Denn wie erklärt es sich, dass der AG erst 6 Wochen später, ich gehe von der Januar Planung aus, einen Beschluss erhalten hat ?
Irgendwie geht es bei Euch wohl recht komisch zu, das auch noch ein Ehepaar in einem 3er Gremium sitzt erleichtert die Sache wohl kaum, denn Du bist als 3 im Bunde immer der "Verlierer"
Erstellt am 04.03.2009 um 11:52 Uhr von Joachim_N
Hallo,
mal zu deiner eigentlichen Frage: Auflösung - Neuwahl.
Du kannst natürlich nicht den BR auflösen. Wenn du mit deinem Gremium nicht zurecht kommst kannst du ganz einfach als BRV zurücktreten. Dann müsst ihr einen neuen BRV wählen.
Solltest du dich in diesem BR gar nicht mehr wohl fühlen kannst du auch von deinem Amt als BR zurücktreten und es rückt der nächste Ersatz BR nach.
Ansonsten musst du alle Beschlüsse des Gremiums mittragen und nach außen vertreten. Die Beschlußfassung ist geheim, du kannst deinem AG also auch nicht mitteilen, dass du den Beschluß abgelehnt hast.
So wie es aber aus sieht solltest du auch ein paar mehr Seminare besuchen. Da gibt es auch ganz spezielle für BRV
Gruß Joachim
Erstellt am 09.03.2009 um 10:26 Uhr von unverschämt
Hallo, möchte Euch allen kurz antworten:
1. Beschluss über besagte Seminare wurden Ende Dezember 08 dem AG übergeben- da es bei uns im Hause 3 gesonderte BR gibt- gibt es bei uns eine jährliche Seminarplanung.
2.Am 2.1.09 wurde ich krank- am 05.01.09 wurde das weitere Seminar von dem Ehepaar beschlossen.
3. Ich kam erst 23.01.09 wieder, und es erfolgte keine Mitteilung der Kollegen an mich.
4. Am 23.02. hatten wir Sitzung mit AG- keine Info .
5. Am 24.02. erhielt der AG den Beschluss vom 05.01. von dem Kollegenehepaar.
6. Es gibt bei uns leider keine Ersatzmitglieder.