100-200 Aufhilfen im Jahr
In unserem Betrieb werden im Jahr ungefähr 100 bis 200 Aushilfen eingestellt. Die Dauer kann 2-7 Tage sein oder auch mehrere Monate.
Die Aushilfen, die für 2-7 Tage genutzt werden, sind oft die gleichen Menschen. Sie haben nämlich über Jahren Erfahrung gesammelt. Dann bietet es sich an diese gleiche Personen weiterhin zu nutzen.
Wir stellen uns die Frage, ob bei jedem Aushilfe-Vertrag eine Ausschreibung stattfinden soll?
Gibt es sonst etwas, das der Betriebsrat diesbezüglich beachten soll? z.B. sind es zu viele Aushilfe etc.? Verpassen schwerbehinderten Menschen eine Chance, wenn diese Aushilfe-Plätze nicht ausgeschrieben werden?
SBV-Anfänger
Community-Antworten (4)
07.09.2016 um 16:11 Uhr
Da frag am besten einmal die Minijob Zentrale https:www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
Alles was über die dort genannten Maximalzeiträume geht, könnte in Richtung deiner letzten Frage zu Ausschreibung und Schwerbehinderte Menschen gehen. Dazu könntet ihr mal die Arge /das Integrationsamt anfragen.
07.09.2016 um 16:13 Uhr
Eine mit BR vereinbarte Stellenauschreibung bezieht sich auf eine INTERNE Stellenausschreibung. Jetzt muss sich der örtliche BR überlegen, ob er mit dem AG eine interne Stellenausschreibung bzgl. der Aushilfen vereinbaren möchte. Meine Anmerkung hierzu: Welcher Arbeitnehmer aus dem Betrieb würde sich auf eine Aushilfsstelle bewerben wolllen?! Denn nur diese würden davon "profitieren". Bzgl. der beeinträchtigten Menschen ist es so, dass die SBV daraufhin wirken kann, dass der AG bei der Agentur für Arbeit nachfragt, ob für die Stellen beeinträchtigte Menschen mit passender Qualifikation zur Verfügung stehen und ggf. diese einstellen.
Grundsätzlich liesst sich diese Situation so, wie eine Situation aus einem Gastronomiebetrieb und da könnt ihr sicherlich besser als ich bewerten, ob:
- eine Verzögerung der externen Einstellung durch eine interne Stellausschreibung praktikabel und sinvoll ist.
- es potenzielle interne Bewerber hierfür geben könnte.
- es passende beeinträchtigte Menschen für solche Stellen geben kann.
07.09.2016 um 16:28 Uhr
Wenn Ihr die Situation der ewigen Aushilfen verbessern wollt; Euer Ziel also z.B. ist, dass sie einen längerfristigen Vertrag erhalten dann z.B. mit der Regelung "Arbeit auf Abruf", wäre es durchaus eine Option, vom AG zu verlangen, dass er jede Aushilfsstelle erst einmal ausschreibt.
Das ist natürlich nicht praktikabel - erhöht aber die Verhandlungsbereitschaft.
Da müsst Ihr halt an Hand der betrieblichen Situation abwägen.
08.09.2016 um 16:32 Uhr
Der Betriebsrat kann ja nur die innerbetriebliche Ausschreibung verlangen. Als Arbeitgeber würde ich das dann durch einen Daueraushang erschlagen.
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