Erstellt am 16.10.2014 um 08:06 Uhr von lurchi
So ganz 1:7 kann es ja nicht sein. Sonst wäre ja die Anhörung nach 99 nicht von Euch abgelehnt worden. Ich hoffe ihr habt Eure Ablehnung klar formuliert und Euch vermutlich auf Punkt 3 im §99 bezogen. Da ist bekanntlich von "im Betrieb beschäftigten AN" die Rede. Wir stehen gerade wegen eines ähnlichen Falles vor Gericht und nä. Woche ist Kammertermin. Wenn ihr Euch einig seid und mit Eurem Anwalt gesprochen habt, dann wird der Euch sicherlich darauf hingewiesen haben, das der §100 nicht das schlechteste ist. Denn im Gegensatz zum §99 habt ihr hier die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung - die ihr auch unbedingt nutzen solltet. Vielleicht schaust Du dir nochnmal genau im Fitting alle Unterschiede und Rechtssprechungen hierzu an. Denn es wird etwas kniffelig....
Viel Spass damit.
Erstellt am 16.10.2014 um 08:13 Uhr von Dezibel
> Diese haben wir abgelehnt.
> Meine Meinung ist ... wieder Abzulähnen
Habt ihr nun schon, oder willst Du erst?
> aber ich habe ja nur 1:7 Meinung
also ist das nur DEINE Meinung?
Erstellt am 16.10.2014 um 08:16 Uhr von gironimo
Erst einmal müsst Ihr unverzüglich (am besten heute noch) der Dringlichkeit widersprechen (Beschluss in einer außerplanmäßigen BR-Sitzung) und den AG auffordern die Maßnahme entweder rückgängig zu machen oder das Arbeitsgericht anzurufen.
Ob Euer Widerspruch bestand hat, sei anzuzweifeln. Hat sich der Leih - AN denn überhaupt auf die Stellenausschreibung beworben?
Erstellt am 16.10.2014 um 16:29 Uhr von schokosven
Hallo Kollegen,
erst mal vielen ank für eure Antworten. Wir hatten heute dazu eine Sondersitzung und haben die auch den §100 abgelehnt.weil die Dringlichkeit nicht vorliegt nach Meinung des BR. Nun schauen wir mal was die GL anstellt sie hat ja 3 Werktage Zeit.
Der AG wollte ja jetzt mit dem §100 eine Dringlichkeit erzwingen.
Wir arbeiten seit 4 Jahren an einer BV für die Mitarbeiter und derAG wundert sich warum der Krankenstand so hoch ist!!
Das hat er ja jetzt bin seiner Begründung geschrieben bei der Anhörung nach §100.
Unmd zu der Meinung ich werde hier nur meine Meinung äußern, ausser wir haben beschlossen und heute haben wir abgelehnt;; der Betriebsrat nartürlich nur mit der mehrheit das ist wohl klar.
Viel Spass beim lesen und vielleicht auf eine Antwort in diesem Sinne mit Kollegalen Gruß schokosven
Erstellt am 16.10.2014 um 16:54 Uhr von Hoppel
@ schokosven
Ist ja schön, dass ihr Euch so für Euren Leih-AN einsetzt ...
MUSS Euer AG Stellen intern ausschreiben?
Und/oder ist Euer Leih-AN gem. § 13a AÜG über die zu besetzende Stelle informiert worden?
Und nochmal: Hat sich dieser Leih-AN überhaupt auf die Stelle beworben?
Es wäre ausgesprochen toll, wenn Du gestellte Fragen auch beantworten würdest!