Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: es geht darum wir haben eine Anhörung nach §99 Betr.VG auf unseren Tisch bekommen. Diese haben wir abgelehnt. Und zwar aus einem Grund, der AG möchte gerne ein Externe Bewerber einstellen wir sind der Meinung er kann ebenso gut unseren Leiharbeitnehmer einstellen der die selbe Qalifikation hat. Jetzt hat der AG §100 gezogen und sagte das er Leiharbeitnehmer nicht Interner Bewerber ist. Ist das so richtig? Der Leiharbeitnehmer Arbeitet aber schon 3 Jahre bei uns und wir möchten das er eingestellt wird weil er seine Aufgabe gut macht sonst hätte man Ihn ja abbestellen können.
Meine Meinung ist den Externen wieder Abzulähnen aber ich habe ja nur 1:7 Meinung. HaHa

Danke im voraus Schokosven