Folgender Sachverhalt:
Herr Nubbel hat sich am 03.03.11 an den PR der Stadt Köln gewandt und mitgeteilt, dass er stinkesauer und vor allem enttäuscht sei, da er in diesem Jahr erstmalig nicht mehr eine befristete Anstellung bekommen hat, somit nicht gebraucht würde. Sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis endete fristlos am 17.02.10.
Herr Nubbel hat einen GdB von 100% (schwerste Verbrennungen).
Herr Nubbel hat sich auf die alljährliche Ausschreibung fristgerecht und ordnungsgemäß beworben und jetzt erfahren, dass ein Imitat die Stelle bekommen hat.
Die Bewerbung von Herrn Nubbel wurde der SBV nachweislich vorenthalten.
Die SBV seinerseits erwog eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ist aber bereits vom Oberbürgermeisteramt zum Stillhalten überredet worden.
Der PR will sich am 09.03. dazu äußern.

Das sind alles irgendwie üble Machen- und Seilschaften.
Herr Nubbel strebt eine Schadenersatzklage an (Anrecht auf den Erhalt des Jobs wegen bewiesenermaßen besserer Eignung und Unterschreitung der 5%-Marke). Er möchte demnach - eben weil er einen schweren GdB hat - bevorzugt behandelt werden.

Was meint ihr zu diesem Sachverhalt?