Ich habe da mal ne Frage zu der Vorläufigen personelle Maßnahme: wie lange kann der Arbeitgeber die Vorläufige personelle Maßnahmen nach § 100 aufrechterhalten wenn der Betriebsrat die Einstellung oder Versetzung dazu zugestimmt hat?

Muss er dann eine Anhörung nach den 99 betrvg nachreichen?