Erstellt am 22.08.2019 um 13:12 Uhr von Pjöööng
Häh?
Vorläufige personelle Einzelmaßnahme wenn der BR ZUGESTIMMT hat?
Erstellt am 22.08.2019 um 14:25 Uhr von BRHamburg
Der §100 BetrVG ist keine Anhörung des BR zu einer Personellen Einzelmassnahme. Der §100 gibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit eine sollche Maßnahme schon vor Ablauf der Frist des BR durch zuführen, wenn dringende Punkte ein Warten auf die Entscheidung unmöglich machten. Der Antrag nach §99 BetrVG muss spätestens gleichzeitig eingereicht werden.