Genau! Die >Verantwortung dafür, dass im Betrieb die Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden, liegt beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber und nur der Arbeitgeber ist dem BR hier gegenüber Rechenschaftspflichtig. Die Organisation des Betriebes obliegt dem Arbeitgeber und nicht dem BR.
Und der BR ist BR und nicht die heilige katholische Inquisition!
Den betereffenden Abteilungsleiter in das Monatsgespräch zitieren lassen und dort "Tacheles" reden? Was soll das werden? Ein frühkommunistischer Schauprozess? Eine Bühne auf der Arbeitgeber und BRV den Deliquenten vorführen und 16 weitere BRM den Deliquenten sprachlich "steinigen" dürfen? Und falls der Delinquent dann zu diesem "Gespräch" gerne ein BRM hinzugezogen hätte (ja, das ist eher unwahrscheinlich, aber rechtlich wöhl möglich), wird dann für dieses "verhinderte" BRM ein Ersatzmitglied hinzugezogen?
Und wie ist dann die Erwartung des BR, wie sich der Arbeitgeber hier positioniert? Er wird sich hier, alleine schon wegen der Übermacht der BRM, schützend vor seinen Abteilungsleiter stellen müssen, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und er wird es sich auch nicht gefallen lassen, dass der BR hier in die Leitung des Betriebes eingreift.
Kölners Schreiben ist ja gut gemeint, aber schlecht gemacht. Was soll der Arbeutgeber denn jetzt mit dem Abteilungsleiter besprechen? ("Herr Meyer, stimmt es, dass Sie sich Sonnengott-ähnlich verhalten?)
Jetzt nehmen wir doch mal folgendes an: Der AG nimmt das Schreiben des BR, ergänzt es um ein paar Sätze und schreibt "Abmahnung" drüber. Der Abteilungsleiter geht mit dieser Anmahnung zum BR und fragt, was er da machen kann. Der BR kann nur antworten: "Alles viel zu unkonkret, mach die drei 'L' damit: Lesen, Lachen, Löschen!"
Wenn man so ein Schreiben aufsetzen will, dann muss man sich auf konkrete Vorfälle beziehen. Die Ma´ßstäbe für eine Abmahnung dabei heranzuziehen ist nicht verkehrt.
Ansonsten: Wenn hier BVen mißachtet werden, dann mahnt man die Einhaltung der BVen beim Arbeitgeber an und wenn das nicht funktioniert, dann fasst man irgendwann einen Beschluss, einen Anwalt mit der Durchsetzung zu beauftragen.
Und ansonsten: Diesem Abteilungsleiter kann man auch weh tun: Mehrarbeitsgenehmigungen? Nein! Einstellungen und Versetzungen? Da will der BR die ganzen Informationen immer ganz besonders genau haben. Usw. usf.
Und schließlich können sich die AN denen Rechte aus Betriebsvereinbarungen verwehrt werden auch darüber beschweren. Dann muss der Arbeitgeber konkret Stellung nehmen.
Dem BR steht ein so schöner Werkzeugkasten zur Verfügung und manche BRe meinen, der enthielte nur einen Vorschlaghammer.