Ein Abteilungsleiter macht in seinem Bereich immer wieder abfällige Bemerkungen in Bezug auf den Betriebsrat und dessen Vorgesetzten.
U.a. soll dieser schuld sein, weshalb ein Kollege nicht dessen Stellvertretung bekam.
Der BR möchte nun dem Leiter und nachrichtlich dem AG schriftlich mitteilen, dass dieser solche Behauptungen in Zukunft unterlasen soll, ansonsten würde man evtl. rechtlich gegen ihn vorgehen.
Greift hier "Störung der Betriebsratsarbeit" und "Androhung einer Strafverfolgung bei Wiederholung"?
Wenn ja, habe im BetrVG keinen § gefunden, da es dort immer um BR und AG geht.
Auch in meinem Kurzauszug BGB habe ich leider nichts dazu gefunden.
Könntet ihr mir bitte die dazu passenden §§ nennen.
Herzlichen Dank.