Erstellt am 21.01.2017 um 01:09 Uhr von Challenger
Goog Morning,
dies ist in erster Linie Sache des AG. Denn der AG hat den Betrieb so zu
organisieren,daß die MBR'te, insbesondere nach §§87,99 und 102 BetrVG
gegenüber dem BR eingehalten werden. Unabhängig davon könnt Ihr den
GF und auch die AL zu einer Eueren nächsten BR-Sitzungen einladen und
die MBR'te des BR zum Thema machen.
Erstellt am 21.01.2017 um 05:48 Uhr von UliPK
Gleich in der ersten Sitzung nach der Gründung des BR sich die GF und die AL Einladen halte ich für absolut falsch, der Schuss kann gewaltig nach hinten los gehen.
Sie haben ja noch nicht einmal die erforderlichen Grundkenntnisse um derartige Gespräche als Gremium zu führen.
Schreibt der GF einen Brief oder E-Mail in dem ihr sie auffordert sich an euer Mitbestimmungsrecht zu halten.
Man kann das auch an einem oder mehreren konkreten Fällen fest machen, wie zB bei § 87 Abs. 1 Nr 3 BetrVG.
Lese dir das mal durch:
http://www.kluge-recht.de/betriebsrat/reaktion-bei-verletzung-von-mitbestimmungsrechten
und hier unter den Punkt Arbeitsrecht 1.1
https:www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent/-/print/serviceId/2006/externalcontentid/HI521818.pdf#idesk[chapterHi]=HI521818
Edit: Beim zweiten Link kann es etwas dauern bis die PDF sich aufmacht.
Erstellt am 21.01.2017 um 07:40 Uhr von gironimo
So ist es.
Aber auch als BR, würde ich mich zu Wort melden. Zum Beispiel mit einem Rundschreiben, in dem ihr euch vorstellt und freundlich aber bestimmt eure Erwartungen darstellt.