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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Information über Mitbestimmungsrechte BR an Abteilungsleiter

B
breit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neu gegründeter BR. Leider werden die Mitbestimmungsrechte, BetrVG §87 zum Teil von div. Abteilungsleitern mißachtet, teils auch aus Unwissenheit der Abteilungsleiter. Die GF wurde über den Ausgang der konstituierenden Sitzung schriftlich informiert.

Nun meine Frage: Hat die GF die Pflicht die Abteilungsleiter zu informieren, dass ab sofort die Mitbestimmungsrechte BR zu beachten sind oder muss das der BR dies selbst tun?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

C
Challenger

21.01.2017 um 02:09 Uhr

Goog Morning, dies ist in erster Linie Sache des AG. Denn der AG hat den Betrieb so zu organisieren,daß die MBR'te, insbesondere nach §§87,99 und 102 BetrVG gegenüber dem BR eingehalten werden. Unabhängig davon könnt Ihr den GF und auch die AL zu einer Eueren nächsten BR-Sitzungen einladen und die MBR'te des BR zum Thema machen.

U
UliPK

21.01.2017 um 06:48 Uhr

Gleich in der ersten Sitzung nach der Gründung des BR sich die GF und die AL Einladen halte ich für absolut falsch, der Schuss kann gewaltig nach hinten los gehen. Sie haben ja noch nicht einmal die erforderlichen Grundkenntnisse um derartige Gespräche als Gremium zu führen.

Schreibt der GF einen Brief oder E-Mail in dem ihr sie auffordert sich an euer Mitbestimmungsrecht zu halten. Man kann das auch an einem oder mehreren konkreten Fällen fest machen, wie zB bei § 87 Abs. 1 Nr 3 BetrVG.

Lese dir das mal durch: http://www.kluge-recht.de/betriebsrat/reaktion-bei-verletzung-von-mitbestimmungsrechten

und hier unter den Punkt Arbeitsrecht 1.1 https:www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent/-/print/serviceId/2006/externalcontentid/HI521818.pdf#idesk[chapterHi]=HI521818

Edit: Beim zweiten Link kann es etwas dauern bis die PDF sich aufmacht.

G
gironimo

21.01.2017 um 08:40 Uhr

So ist es.

Aber auch als BR, würde ich mich zu Wort melden. Zum Beispiel mit einem Rundschreiben, in dem ihr euch vorstellt und freundlich aber bestimmt eure Erwartungen darstellt.

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