Hallo, wir sind ein neu gegründeter BR. Leider werden die Mitbestimmungsrechte, BetrVG §87 zum Teil von div. Abteilungsleitern mißachtet, teils auch aus Unwissenheit der Abteilungsleiter. Die GF wurde über den Ausgang der konstituierenden Sitzung schriftlich informiert.

Nun meine Frage:
Hat die GF die Pflicht die Abteilungsleiter zu informieren, dass ab sofort die Mitbestimmungsrechte BR zu beachten sind oder muss das der BR dies selbst tun?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.