Erstellt am 20.08.2016 um 17:01 Uhr von gironimo
Wenn die Kollegen geklagt und gewonnen haben, wird sich der AG vielleicht bessern.
Also wartet doch erst einmal ab. Und wenn der AG dann wieder an Euch vorbei rangiert, zieht ihr den 101 und wartet nicht wieder bis die Kollegen selbst agieren müssen.
Erstellt am 20.08.2016 um 18:19 Uhr von Pjöööng
paulo,
bist Du Dir sicher, dass es Euer Arbeitgeber GENERELL nicht so mit der Mitbestimmung hat? Oder könnte es sein dass er ein Problem mit dem real existierenden Betriebsrat hat?
Erstellt am 20.08.2016 um 18:41 Uhr von celestro
Die haben ALLE gegen Ihre Umgruppierung geklagt ? Also wurden alle in den Lohngruppen nach UNTEN geschraubt ? Denn nach oben würden man ja vermutlich nicht klagen, oder ?
Erstellt am 20.08.2016 um 22:44 Uhr von ganther
Wir führen jedes Jahr mehr als 10 Verfahren wegen Verstoß bzw vorsätzliche Missachtung der Mitbestimmungsrechte. Wir gewinnen fast alles. Das juckt unserem AG überhaupt nicht. die Verfahren laufen alle über 2 Instanzen. Die Chefs gehen immer mit einem Lächeln aus dem Gericht. Das Problem des BR vor Gericht ist, dass ja immer nur ein sehr genau beschriebenes Fehlverhalten beanstandet werden kann. Das nächste mal wandelt der AG sein Verhalten leicht ab und es geht von vorne los
Erstellt am 21.08.2016 um 15:18 Uhr von Schwerki
Es sollte mit Klagen gegen den AG nicht zu lange gewartet werden.Denn dann kann der AG den Gedanken fassen,der Betriebsrat hat kein richtiges Interesse die Arbeitnehmer richtig zu vertreten!
Erstellt am 21.08.2016 um 18:11 Uhr von paulo
Naja . Insgesamt hat der Arbeitgeber in der Angelegenheit schon eine hohe Fünfstellige Summe versenkt und das für Gerichtskosten 2 Instanzen ,mittlerweile ist er gegen den 23.3 auch in Berufung gegangen und will mit Gewalt das wir klein bei geben wobei das natürlich nicht passieren wird und auch gar nicht geht .
Erstellt am 21.08.2016 um 18:36 Uhr von Kölner
Was willst Du denn hören?
Erstellt am 22.08.2016 um 13:22 Uhr von outofmemory
@ Kölner, keine Ahnung was er hören möchte.
Aber das Ergebnis dürfte das gleiche sein, wenn ich fragen würde, "Mein Hund hat sich beim Spazierengehen erschrocken, wie verhält er sich in der Zukunft?"
Das kann kein Forum beurteilen.
Erstellt am 22.08.2016 um 17:41 Uhr von Nubbel
paulo, wie der arbeitgeber sich nach einem prozess verhält, hängt von seinem charakter und deiner sturheit ab. der eine lernt es direkt, der andere braucht 5,10, oder mehr klagen