Erstellt am 14.12.2009 um 20:21 Uhr von erwin
@bullet
ist doch ein ganz klassischer Fall für die nächsten BR-Wahlen. Wenn man die Koll. (Wähler) richtig motiviert, werden diese den wohl nicht mehr wählen. Also, einfach aussitzen.
Weil ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit ist es nicht und selbst wenn, ein entsprechendes Verfahren vor dem ArbG würde ehe mindestens bis in die nächsten Wahlen gehen bis es rechtskräftig würde.
Erstellt am 14.12.2009 um 22:18 Uhr von Troisdorfer
Zu 1.) NEIN !!!
Zu 2.) Der Betriebsrat ist kein Geheimrat !!!
Wo hat den dein lieber Kollege den "Antrag" gestellt,beim Bundesgerichtshof ???
Lasst mal die Kirche im Dorf,mich würde aber sehr interessieren wie eure GL dazu steht ?
Das sich der Liebe Herr Kollege sich bei der GL ausheult ist ein Zeichen von schwäche und
bedarf eigendlich keiner weiteren Worte,du sagst weiterhin deine Meinung
und wenn ihm das nicht passt,soll er doch Heulen gehen ... ;-)
MFG Troisdorfer
Erstellt am 14.12.2009 um 23:55 Uhr von DerAlteHeini
bullet
Was soll solche Spielchen bringen.
Der Vorgesetzte kann ja selber "seine" Befragung durchführen. Der BR müsste nur Handeln, wenn dieses Thema mit auf die Tagesordnung einer BR Sitzung mit aufgenommen wurde und die Mehrheit des BR für solch eine Befragung stimmt.
Im übrigen gibt es ja den § 85 BetrVG. Betroffene Mitarbeiter können sich über Missstände in der Abteilung des Vorgesetzten beim BR schriftlich beschweren. Dann hat der BR eine vernünftige Grundlage zum Handel. Ansonsten würde ich dieses Thema nicht einmal auf die Tagesordnung einer Sitzung aufnehmen, selbst wenn der Kollege es gerne möchte.