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Einladung zur Betriebsratssitzung trotz schwerer Krankheit

R
Rudi01
Aug 2018 bearbeitet

Muß ich als Betriebsratsvorsitzender ein BR Mitglied zur Sitzung einladen, daß wegen einer sehr schweren Krankheit für mehrere Monate krank geschrieben ist? Das BR Mitglied ist wegen einer schwerwiegenden Krankheit für mehrere Monate krank geschrieben. Daher wurde er nicht zur heutigen Sitzung eingeladen sondern ein Ersatzmitglied, da meinerseits Bedenken bestanden, daß ihm auf dem Weg zur Firma oder Rückweg etwas zustoßen könnte bezüglich seines schweren Herzleidens. Nun will er mich verklagen, denn er ist der Meinung, daß ich ihn hätte einladen müssen und er allein entscheiden würde an der Sitzung teilzunehmen oder nicht. Meine Bitte, mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines Arztes zu erbringen hat er strikt abgelehnt. Daher wurde entschieden, ihn wegen des hohen Risikos nicht einzuladen, um einer eventuellen Klage zu entgehen falls dem BRM etwas zustößt.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

31.07.2018 um 23:49 Uhr

"Muß ich als Betriebsratsvorsitzender ein BR Mitglied zur Sitzung einladen, daß wegen einer sehr schweren Krankheit für mehrere Monate krank geschrieben ist?"

Ganz eindeutiges "Jein" !

1.) Nein .... wenn jemand AU ist, ist er / sie verhindert und ein Ersatzmitglied zu laden ...

ABER

2.) hat das BRM Dir mitgeteilt, daß es zwar krank ist, aber trotzdem BR-Arbeit machen will, dann MUSST Du es einladen. Dabei ist es ausdrücklich NICHT Deine / Eure Entscheidung, dies dann zu unterlassen, weil Ihr Angst um seine Gesundheit habt. Das ist schlicht nicht Euer / Dein Ding.

P.S. Lade einfach immer alle regulären BRM ein (und wenn jemand AU ist etc. auch immer ein Ersatzmitglied). Wenn dann ein BRM in der AU trotzdem kommt, schick das Ersatzmitglied halt weg.

M
Moreno

01.08.2018 um 01:41 Uhr

Na warum redest du nicht mit ihm ob er an den Sitzungen teilnehmen will / kann?

B
BRHamburg

01.08.2018 um 02:34 Uhr

@ Rudi01 Du bist zwar BRV trotzdem entscheidest du nicht wer an einer Sitzung teilnehmen darf und wer nicht. Auch fehlt jede gesetzliche Grundlage von jemandem eine Bescheinigung über die Eignung oder Fähigkeit zuverlangen. Wenn der Kollege dir gegenüber erklärt trotz des gegeben Verhinderungsgrund an der Sitzung teilzunehmen, dann lade ihn ein. Du bist aber nicht verpflichtet jedes Mitglied zu fragen ob es trotz Urlaub oder AU zur Sitzung kommen möchte. Die Mitglieder müssen von sich aus vor der Sitzung erklären daß sie kommen möchten.

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