Erstellt am 13.02.2009 um 10:37 Uhr von Rapper22
Hallo Opelia74,
ich habe mal was gelesen von 25 Kg. Dies wird jedenfalls in einigen Gefahrenbeurteilungen für Arbeisplätze so angegeben. Inwieweit das vom Gesetzgeber so festgelegt wurde, kann ich nicht genau sagen. Als Alternative ist es vielleicht ratsam, die Paletten mit zwei MA abzustapeln. Oder hat der Wareneingang keinen Gabelstapler?
Rückenschulungen bieten viel externe Anbieter an, die in die Firmen kommen und diese Übungen durchführen. Dies ist natürlich nicht kostenlos. Die Kosten selber kann der AG aber steuerlich geltend machen seit 2008 und zwar bis zu 500,- € pro MA.
MfG
Rapper22
Erstellt am 13.02.2009 um 10:38 Uhr von Kölner
@Opelia74
Was sagen denn die Gefährdungsanalysen der Arbeitsplätze und die GUV A1 o.ä.? LastHandhabV wäre auch noch zu bedenken...
Erstellt am 13.02.2009 um 10:48 Uhr von DocPille
@Rapper22
Bei uns macht gerade ein der grössten KK eine Rückenschulung,und zwar für umsonst!!
Erstellt am 13.02.2009 um 10:58 Uhr von Karla
@Opelia74
Schau hier mal...
http://www.baua.de/nn_5568/de/__Service/Suche/Schnellsuche__form,templateId=processForm.html
Da kannst Du zu dem Thema auch kostenlose Broschüren für Deine Kollegen anfordern.
Erstellt am 13.02.2009 um 11:22 Uhr von Jumper
@Opelia 74
Es gibt kein Gesetz das Frauen und Männer vor dem Gesundheitsriskio durch schweres Heben und Tragen schützt.
Obwohl arbeitsmedizinische Untersuchugen nachgewiesen haben, dass schweres Heben und Tragen Gesundheitsschäden, vor allem im Bereich der Wirbelsäule hervorruft, gibt es bisher keine gesetzliche Obergrenze für das Heben und Tragen von Lasten.
Es gibt aber ein Leitfaden " Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten ", den man sich bestellen kann.
NW-Wirtschaftsverlag
Postfach 10 22 10
27511 Bremerhaven
Erstellt am 13.02.2009 um 11:30 Uhr von DocPille
@Opelia74
Oder hier mal ein Leitfaden:
http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/heben-tragen.htm
Erstellt am 13.02.2009 um 13:03 Uhr von Opelia74
@all
...und was genau können wir für die Kollegen tun?
Erstellt am 13.02.2009 um 13:21 Uhr von paula
wie sieht es denn mit der Gefährdungs- und Belastungsanalyse aus? § 87 I Nr. 7 BetrVG gibt Euch doch da viele Rechte. Was hat denn der BR in diese Richtung unternommen?
Erstellt am 13.02.2009 um 13:45 Uhr von Opelia74
Wir haben uns gerade eine Gefährdungsbeurteilung geben lassen. Die ist vom 25.04.08 und so richtig viel steht da nicht drin. Wir sind ein recht junger BR und wissen leider nicht so recht, wie wir am besten verfahren sollten, bzw. welche Schritte einzuleiten sind.
Erstellt am 13.02.2009 um 15:14 Uhr von Opelia74
"Lustig" ist auch, dass dort Kollegen mit Tätigkeiten aufgeführt sind, die davon nicht mal etwas wissen.
Erstellt am 13.02.2009 um 15:37 Uhr von paula
"Wir haben uns gerade eine Gefährdungsbeurteilung geben lassen."
Der AG macht dies ohne den BR? Habt Ihr Eure MBR nicht geltend gemacht?
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für den AG zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Aber das BAG hat schon lange klargestellt, das es hinsichtlich der Ausgestaltung ein MBR des BR besteht.
Ihr sollte hier mal aktiv werden
Erstellt am 13.02.2009 um 15:44 Uhr von Opelia74
Wir wurden noch nie in eine Gefährdungsbeurteilung mit eingebunden.
Erstellt am 13.02.2009 um 17:14 Uhr von paula
dann wird es aber Zeit. Laßt Euch doch nicht die Butter vom Brot nehmen!!!
Ich empfehle dringend:
BAG 1 ABR 13/01
BAG 1 ABR 44/01
BAG 1 ABR 13/03
Erstellt am 13.02.2009 um 17:34 Uhr von Karla
@Opelia74
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische-Belastung/Physische-Belastung.html?__nnn=true&__nnn=true
Habt Ihr mit dem Betriebsartz oder der SiFa schon einmal gesprochen?
(Diese sind zu einer Zusammenarbeit mit Euch verpflichtet)
Erstellt am 13.02.2009 um 17:35 Uhr von Opelia74
Das heißt also, dass wir dabei sein müssten?
Erstellt am 13.02.2009 um 17:46 Uhr von paula
Erstellt am 13.02.2009 um 17:59 Uhr von Opelia74