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Urlaubsanspruch bei Kündigung

B
blondy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, folgendes Problem steht im Raum. Eine Mitarbeiterin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.09.2016 ausläuft. Es sah erst so aus, als ob sie übernommen würde. Darauf hin hat sie 14 Tage Urlaub im September gebucht. Jetzt wird ihr Vertrag nicht verlängert. Nach den Berechnungen stehen ihr nur noch 5 Tage Resturlaub zu. Die MA ist der Meinung, dass ihr die 14 Tage zustehen, da sie davon ausging, dass ihr Vertrag verlängert wird. Hat jemand eine Idee dazu? Am besten zum Nachlesen. Ich finde leider dazu keine Quelle. Vielen Dank.

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Community-Antworten (10)

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Pjöööng

25.07.2016 um 14:05 Uhr

Hat sie den Urlaub beantragt und genehmigt bekommen? Oder hat sie einfach gebucht?

B
blondy

25.07.2016 um 14:13 Uhr

Hallo Pjöööng, sie hat den Urlaub gebucht, in der Vermutung, dass sie Übernommen wird und ihr der Mehr-Urlaub ja zustehen würde

P
Pjöööng

25.07.2016 um 14:19 Uhr

Tatsache ist aber, dass Ihr zu dem Zeitpunkt keine Vertragsverlängerung angeboten worden war und sie auch nicht den Urlaub hat genehmigen lassen.

Dann kann sie ihren "Anspruch" auch nicht durchsetzen. Vielleicht stellt der Arbeitgeber unbezahlt frei.

C
celestro

25.07.2016 um 15:31 Uhr

Wie lange läuft denn dieser befristete Vertrag schon / dann ?

"Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für diese Fälle ergibt sich aus § 5 Abs. I c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub."

B
blondy

25.07.2016 um 17:28 Uhr

Hallo Celesto, der Vertrag war befristet für 2 Jahre und läuft halt zum 30.09. aus. Soweit ich weiß, gilt dieser volle Urlaubsanspruch für das ganze Jahr nur bei Kündigungen.

T
Tester

25.07.2016 um 17:36 Uhr

Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag und wenn ja, welcher?

Gibt es eine Zwöftelregelung für den Urlaub ggf. im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag?

Wir hoch ist der jährliche Urlaubanspruch bei wieviel-Tage-Woche?

P
Pjöööng

25.07.2016 um 17:40 Uhr

Laut Bundesurlaubsgesetz ist das nicht davon abhängig ob der Vertrag gekündigt wurde.

Das Problem kann aber trotzdem noch sein, dass der Urlaub ja noch gar nicht beantragt wurde, der Arbeitgeber den Urlaub also zu der gewünschten Zeit möglicherweise nicht genehmigt...

B
blondy

26.07.2016 um 17:13 Uhr

Hallo Tester, wir haben den TVÖD-K. Die MA arbeitet in der 5 Tage Woche. Sie hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Es wurden ihr für die 9 Monate 23 Tage ausgerechnet. Da sie aber mit einer Verlängerung ihres Arbeitsvertrages gerechnet hat, hat sie die vollen 30 Tage genommen. War schon blöd.......

C
celestro

26.07.2016 um 17:39 Uhr

@ blondy

laut Eurem TV:

"Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt."

T
Tester

26.07.2016 um 17:43 Uhr

Wenn ich das jetzt auf die Schnelle richtig gesehen habe, sagt § 26 II b):

b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Ar-beitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt.

Hieße nach BUrlG gibt es 20 Tage, nach TVÖD gibt es 9/12*30=22,5 Tage, also 23 Urlaubstage.

Die Kollegin hat also für 2016 einen Urlaubsanspruch von 23 Tagen.

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