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Urlaubsanspruch und Kündigung

B
brzi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Folgender Fall: Mitarbeiterin (seit mehr als 1 Jahr beschäftigt) kündigt selbst zum 30.09. Der Arbeitgeber will ihr den Urlaub anteilig kürzen (da sie nicht mehr bis 31.12. arbeitet). Tarifvertrag gibt es nicht; im Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema nichts geregelt.

Ist dies rechtens? Hat sie nicht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn sie in der 2. Jahreshälfte kündigt? Wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?

Danke

6.14304

Community-Antworten (4)

W
Werner

15.08.2008 um 12:35 Uhr

Hallo brzi, Sie hat Anspruch auf vollen Jahresurlaub. denn entsprechenden Gesetzestext findest Du im § 5 BUrlG.

B
Bambi

15.08.2008 um 12:41 Uhr

Hallo brzi, aber nur bis zur Höhe des gesetzlichen Mindesturlaub.

B
brzi

15.08.2008 um 12:48 Uhr

@ bambi was beudetet das konkret? Sie hat einen Anspruch von 32 Tagen, gesetzlich sind es glaube ich 24. Das bedeutet dann, dass sie doch nicht den Anspruch auf den vollen Rest hat?

B
Bambi

15.08.2008 um 12:58 Uhr

Hallo brzi, Praxis-Beispiel

Bei einer Fünf-Tage-Woche ist ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen vereinbart. Der Arbeitnehmer scheidet zum 31.10. aus.

Bei einer vereinbarten Zwölftelung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 25 Urlaubstage. Der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen/20 Arbeitstagen ist nicht betroffen. Ohne Vereinbarung der Zwölftelung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Urlaubstage!

Sorry, hatte es falsch im Kopf. Wenn also bei euch keine Zwölftelung vereinbart ist, bekommt sie alles. Bei vereinbarter Zwölftelung muß es mindestens der gesetzliche Mindesturlaub sein.

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