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Urlaubsanspruch bei Kündigung

D
derDickkof
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

und wieder ich...

Folgendes Problem: Kollege hat selber gekündigt und wird ende August 09 ausscheiden, wie ist hier die Urlaubsregelung? Es schwirrt eine Aussage hier rum: Es gilt der Manteltarifvertrag von NRW "Wuppertal/Dortmund" kann mir jemand sagen wo ich diesen bekommen, oder wo ich den Auszug finde der wegen dem Urlaub wichtig ist? Stehen Ihn bei uns in der Firma 30 tage Urlaub zu und in der neuen keinen mehr?

Wie immer Danke ich euch "wie verrückt" für eure super Hilfe.

Wenn ich mich uneindeutig oder Ihr noch Infos benötigt, stehe ich gern zur Verfügung.

Ciao DD

1.81201

Community-Antworten (1)

P
pirat

21.07.2009 um 22:00 Uhr

@DD, MTV´s bei der zuständigen GEW oder einem GEW Mitglied, denn die bezahlen ja dafür....

Auszug aus dem BUrlG: Doppelurlaubsansprüche sind nach § 6 BUrlG ausgeschlossen. Der AG ist nach § 6 Abs.2 BUrlG verpflichtet, dem „ausgeschiedenen“ AN eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich ergibt, ob und wann dem AN im laufenden Kalenderjahr Urlaub gewährt wurde.

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