Hallo,

eine Kollegin hat zum 31.07.19 gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen anteiligen Urlaubstagen. Für uns gilt die aktuelle Version des TVöD.
Hat sie nun Anspruch auf die vollen (30 Tage) Urlaub oder gilt die Regel anteilsmässig pro gearbeitetem Monat?