Urlaubsanspruch bei Kündigung
Hallo,
eine Kollegin hat zum 31.07.19 gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen anteiligen Urlaubstagen. Für uns gilt die aktuelle Version des TVöD. Hat sie nun Anspruch auf die vollen (30 Tage) Urlaub oder gilt die Regel anteilsmässig pro gearbeitetem Monat?
Community-Antworten (1)
19.06.2019 um 12:52 Uhr
"Das Arbeitsverhältnis des seit mehr als 6 Monaten beschäftigten B mit einem Anspruch auf 30 Tage Urlaub endet durch Auflösungsvertrag zum 31. Juli.
Die Zwölftelung des Tarifurlaubs nach § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H ergibt 7/12 von 30 Tagen = 17,5, aufgerundet 18 Urlaubstage. Sie ist für den Beschäftigten ungünstiger als der nicht gezwölftelte Mindesturlaub nach BUrlG. Dem Beschäftigten stehen mindestens 20 Urlaubstage zu."
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