Erstellt am 19.06.2019 um 10:52 Uhr von wdliss
www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-311-zwoelftelung-des-urlaubs_idesk_PI13994_HI2997310.html
"Das Arbeitsverhältnis des seit mehr als 6 Monaten beschäftigten B mit einem Anspruch auf 30 Tage Urlaub endet durch Auflösungsvertrag zum 31. Juli.
Die Zwölftelung des Tarifurlaubs nach § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H ergibt 7/12 von 30 Tagen = 17,5, aufgerundet 18 Urlaubstage. Sie ist für den Beschäftigten ungünstiger als der nicht gezwölftelte Mindesturlaub nach BUrlG. Dem Beschäftigten stehen mindestens 20 Urlaubstage zu."