Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage. Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, nachdem ein AN ordentlich gekündigt hat?

Laut Personalleitung wird der Urlaub verrechnet und der AN scheidet also nicht zum 31.12.2006 sondern zum 20.12.2006 (6 Tage Resturlaub für dieses Jahr).

Der AN würde diesen Resturlaub aber lieber Ende November/ Anfang Dezember nehmen, da zu diesem Zeitpunkt seine Frau im Krankenhaus sein wird.

Normalerweise darf der AG ja nur Urlaub ablehnen, wenn betriebliche Gründe (viel Arbeit) oder falls Kollegen schon zu diesem Zeitpunkt urlaub haben. Zu diesem speziellen Fall konnte ich leider nichts finden.