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Urlaubsanspruch nach Kündigung?

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Bud
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage. Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, nachdem ein AN ordentlich gekündigt hat?

Laut Personalleitung wird der Urlaub verrechnet und der AN scheidet also nicht zum 31.12.2006 sondern zum 20.12.2006 (6 Tage Resturlaub für dieses Jahr).

Der AN würde diesen Resturlaub aber lieber Ende November/ Anfang Dezember nehmen, da zu diesem Zeitpunkt seine Frau im Krankenhaus sein wird.

Normalerweise darf der AG ja nur Urlaub ablehnen, wenn betriebliche Gründe (viel Arbeit) oder falls Kollegen schon zu diesem Zeitpunkt urlaub haben. Zu diesem speziellen Fall konnte ich leider nichts finden.

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Community-Antworten (5)

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Bud

22.10.2006 um 01:45 Uhr

Der AN wollte erstmal, dass wir vom BR nichts unternehmen, da er Angst hat das der AG ihm ein schlechtes qualifiziertes Arbeitszeugnis austellt.

Bei unserem Personalleiter ist diese Angst auch nicht so ganz abwägig. Der wird ihm schon versuchen eine "rein zu drücken" wenn er dagegen was unternimmt.

Daher meine Zusatzfrage: Ich hab gehört, dass qualifizierte Arbeitszeugnisse einklagbar sind. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Zeugnis bis auf das letzte Wort und Satzzeichen einklagen kann. Von daher meine Frage, hätte der AN diesbezüglich zu befürchten, dass er hier ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommt nur weil der Personalchef ihn "gefressen" hat?

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Mona-Lisa

22.10.2006 um 13:19 Uhr

@Bud, dass ist wieder mal so ein typischer Fall, in dem ein AN zum BR läuft, sich bitterlich beklagt, aber gleichzeitig einen Maulkorb verhängt!

Er ist natürlich nicht gezwungen, die 6 restlichen Urlaubstage zum Schluss zu nehmen. An seiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, und ihm erklären, warum er den Urlaub im Zeitraum November/Dezember benötigt.

Wenn das Zeugnis aufgrund von "Gehässigkeiten" seitens der GL so besch.... ausfällt, steht es ihm frei, zu einem Rechtsanwalt zu gehen, und dies gerichtlich ändern lassen. Da habt ihr als Betriebsräte keinerlei Einfluss drauf.

B
Bud

22.10.2006 um 15:18 Uhr

ok, danke. Der AN darf den Resturlaub also nehmenb, wann immer er will.

Zu meiner 2. Frage. Du schreibst: "gerichtlich ändern lassen"

d. h. also, dass wenn ihm eine Formulierung im Arbeitszeugnis nicht gefällt, kann er die Änderung eingklagen?

btw. das ist bei uns in der Fa. leider üblich, dass die AN von der Personalleitung so eingeschüchtert werden, dass sie erstmal nicht wollen, dass es öffentlich wird, dass sie sich an den BR gewendet haben.

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Mona-Lisa

22.10.2006 um 15:34 Uhr

@Bud, "...Der AN darf den Resturlaub also nehmenb, wann immer er will" Vorsicht, ganz so ist es auch wieder nicht! Es gibt schon Gründe, dass der AG den gewünschten Zeitraum ablehnt! Genau aus diesem Grund soll er ja das persönliche Gespräch mit dem AG suchen.

Bud, wenn dein Kollege der Meinung ist, dass das Zeugnis nicht in Ordnung ist, muss er zuerst die gewünschte Änderung beim AG fordern. Aller Wahrscheinlichkeit nach (so wie du das beschreibst) wird der AG diese Änderung nicht vornehmen. Dann steht es dem AN frei, dies über das ArbG klären zu lassen. Dazu kann ich ihm aber nur raten, einen Arbeitsrechtler aufzusuchen. Übrigens, wer sagt denn, dass das Zeugnis schlecht ausfallen wird?

B
Bud

22.10.2006 um 20:07 Uhr

Das sagt natürlich keiner, aber ich kenne die "Machenschaften" in der Personal bzw. Geschäftsleitung in unserer Firma.

Ich könnt dir da Geschichten erzählen, da würden dir die Ohren wackeln.

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