Hallo Forum, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Mitarbeiter 1 arbeitet 40h/Wo in der Abteilung 1. Er ist krank, sein EU-Rentenantrag für ein Jahr genehmigt. Nun soll MA 2 der in TZ 29hWo beschäftigt ist, auf die Stelle von MA 1 befristet für 1 Jahr versetzt werden. Ma 2 soll nun 30h/Wo arbeiten und nicht 40h/Wo. Ist diese Entscheidung des AG so richtig? Es liegt doch ein Sachgrund vor.
Hat MA2 einen Anspruch auf die 40h?