Arbeitszeit
Hallo Forum, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Mitarbeiter 1 arbeitet 40h/Wo in der Abteilung 1. Er ist krank, sein EU-Rentenantrag für ein Jahr genehmigt. Nun soll MA 2 der in TZ 29hWo beschäftigt ist, auf die Stelle von MA 1 befristet für 1 Jahr versetzt werden. Ma 2 soll nun 30h/Wo arbeiten und nicht 40h/Wo. Ist diese Entscheidung des AG so richtig? Es liegt doch ein Sachgrund vor. Hat MA2 einen Anspruch auf die 40h?
Community-Antworten (1)
25.07.2016 um 10:08 Uhr
Nein - hat er nicht. Der AG kann ja die übrige Arbeit anderweitig verteilen oder ruhen lassen.
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