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Arbeitszeit

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markusoh
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat mit der Geschäftsführung eine Arbeitszeiterhöhung von 38 auf 40Wochenstunden(bezahlt) vereinbaren,obwohl der Tarifvertrag 38Stunden vorgibt?

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Community-Antworten (2)

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Mainpower

21.02.2011 um 22:04 Uhr

Hallo, NEIN, der Tarifvertrag wurde mit der Gewerkschaft abgeschlossen und nur die ist berechtigt Verhandlungen zu führen. Es sei denn im Tarifvertrag ist eine Öffnungsklausel.

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