Erstellt am 11.03.2009 um 15:13 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.03.2009 um 10:15 Uhr von K.Etzer
Meinst du etwa damit, dass sie 16 Stunden am Tag arbeitet?
Erstellt am 12.03.2009 um 10:36 Uhr von rainer w
@Kölner
17 Tage am Stück?! Und das ist zulässig?
Erstellt am 12.03.2009 um 11:47 Uhr von mcbrv
jetzt sind es laut Kollegin 19 Tage - 4 Stunden morgens, 4 Stunden abends oder auch mal nur 4 Stunden morgens
Erstellt am 12.03.2009 um 12:30 Uhr von Angi1
Hallo Mcbrv,
im § 11 ArbZG Abs. 3 steht:
"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen Sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."
MfG
Angi1
Erstellt am 12.03.2009 um 16:35 Uhr von Immie
@mcbrv
Ist nicht schön, geht aber.