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Arbeitszeit

M
MCBRV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Altenpflegehelferin muss 17 Tage am Stück Frühdienst als auch Spätdienst machen. Ist dies zulässig?

5.97706

Community-Antworten (6)

K
Kölner

11.03.2009 um 16:13 Uhr

@mcbrv Kein Problem!

K
K.Etzer

12.03.2009 um 11:15 Uhr

Meinst du etwa damit, dass sie 16 Stunden am Tag arbeitet?

RW
rainer w

12.03.2009 um 11:36 Uhr

@Kölner 17 Tage am Stück?! Und das ist zulässig?

M
MCBRV

12.03.2009 um 12:47 Uhr

jetzt sind es laut Kollegin 19 Tage - 4 Stunden morgens, 4 Stunden abends oder auch mal nur 4 Stunden morgens

A
Angi1

12.03.2009 um 13:30 Uhr

Hallo Mcbrv,

im § 11 ArbZG Abs. 3 steht: "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen Sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

MfG Angi1

I
Immie

12.03.2009 um 17:35 Uhr

@mcbrv Ist nicht schön, geht aber.

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