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Arbeitszeit

M
monti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind 110 AN im Betrieb und unsere GL möchte freiwillige Arbeit in der Zeit vom 27.31.12.2010 machen Lassen, da wir da laut Betriebsvereinbarung Betriebsruhe haben. Unser BR hält an dieser Vereinbarung also auch an der Betriebsruhr fest. Wenn in dieser Zeit Arbeit statt findet ist diese doch zustimmungs pflichtig . Was ist wenn dem BR aber kein Antrag auf Zustimmung der Arbeitszeit vorgelegt wird und die GL eifach arbeiten Lässt ?

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

09.11.2010 um 16:05 Uhr

. . . wenn Ihr verbürgt wisst, dass da gearbeitet werden soll, käme nach § 87 (2) BetrVG die Einigungsstelle in Frage. Und da noch Zeit ist, würde ich diese auch vorziehen. Nur wenn Eile geboten ist würde ich den gerichtlichen Weg auf Unterlassung beschreiten, weil jede gerichtliche Auseinandersetzung der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" wenig förderlich ist (manchmal muss man diesen Weg trotzdem beschreiten, denn "der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist" ;-) Außerdem müsstet Ihr Euch vorher gut überlegen, was dagegen spricht, dass in dieser Zeit gearbeitet wird und mit diesen Argumenten könnte Ihr beim Arbeitgeber vorstellig werden. Sie müssten schon so gut sein, dass sie im Bedarfsfall auch einen Arbeitsrichter überzeugen . . .

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