Erstellt am 10.07.2016 um 22:06 Uhr von gironimo
Gibt es darüber keine Aussage in der BV? Ich gehe auch davon aus, dass die Ruhezeit einzuhalten ist. Natürlich muss die ausgefallende Zeit dennoch bezahlt werden.
Ihr solltet eure BV aktualisieren.
Erstellt am 10.07.2016 um 22:14 Uhr von Alyan
@gironimo
Es gibt diesbezüglich keine Regelung, nur das man in der Bereitschaft am Tag maximal 10 Std und in der Woche maximal 60 Std Arbeiten darf und nach 10 STD ein Taxi für die Heimfahrt nehmen kann.
Ja die BV sollte man abändern, nach einer Zeit ist man immer Schlauer und kennt die Probleme.
Erstellt am 10.07.2016 um 23:00 Uhr von ganther
gironimo
"Natürlich muss die ausgefallende Zeit dennoch bezahlt werden."
Also laut unserem Anwalt ist das nicht so natürlich. Auch das ArbG hat es bei uns anders gesehen als 2 BRM dazu eine Art Musterverfahren führten. Da es bei uns auch für Schichtarbeit ein Arbeistzeitkonto mit einem gewissen Flexi-Rahmen gibt, sah das ArbG das ganz anders. Das gerade laufende Verfahren vor dem LAG wird wohl auch nicht gewonnen...
Daher muss man die Regelung der BV genau kennen
Erstellt am 11.07.2016 um 07:48 Uhr von gironimo
Naja - es gibt eben immer auch Fallbeispiele die anders ausgehen (hier Flexi im Schichtbetrieb). Ist aber eher selten. Darum ist ja auch jeder 2. Satz von Juristen: "Es kommt darauf an".
Aber ich würde es zumindest in die BV so rein verhandeln (haben wir auch gemacht)