Arbeitszeit
Hallo BR´s,
wir haben eine BV Arbeitszeit, welche auch Rufbereitschaft beinhaltet. Unsere Rufbereitschaftler leisten meißt Sonntags Abend noch mal einen Einsatz der 2-4 Std dauert.
Meine Frage wäre jetzt, wenn ein MA heute z.b bis 21 Uhr gearbeitet hat, müssen da auch wirklich 11 Std dazwischen liegen, ich meine Ja, meine BRM´s sind sich nicht schlüssig.
Denke ja da die 40 Std Woche locker überschritten wurde und der letzte Einsatz um 21 Uhr war, somit dürfen die MA vor 8 Uhr ihren Dienst nicht antreten, wobei diese ab 6 Uhr Schicht haben.
Oder liegen wir da falsch?
Community-Antworten (4)
11.07.2016 um 00:06 Uhr
Gibt es darüber keine Aussage in der BV? Ich gehe auch davon aus, dass die Ruhezeit einzuhalten ist. Natürlich muss die ausgefallende Zeit dennoch bezahlt werden.
Ihr solltet eure BV aktualisieren.
11.07.2016 um 00:14 Uhr
@gironimo
Es gibt diesbezüglich keine Regelung, nur das man in der Bereitschaft am Tag maximal 10 Std und in der Woche maximal 60 Std Arbeiten darf und nach 10 STD ein Taxi für die Heimfahrt nehmen kann.
Ja die BV sollte man abändern, nach einer Zeit ist man immer Schlauer und kennt die Probleme.
11.07.2016 um 01:00 Uhr
gironimo
"Natürlich muss die ausgefallende Zeit dennoch bezahlt werden."
Also laut unserem Anwalt ist das nicht so natürlich. Auch das ArbG hat es bei uns anders gesehen als 2 BRM dazu eine Art Musterverfahren führten. Da es bei uns auch für Schichtarbeit ein Arbeistzeitkonto mit einem gewissen Flexi-Rahmen gibt, sah das ArbG das ganz anders. Das gerade laufende Verfahren vor dem LAG wird wohl auch nicht gewonnen...
Daher muss man die Regelung der BV genau kennen
11.07.2016 um 09:48 Uhr
Naja - es gibt eben immer auch Fallbeispiele die anders ausgehen (hier Flexi im Schichtbetrieb). Ist aber eher selten. Darum ist ja auch jeder 2. Satz von Juristen: "Es kommt darauf an".
Aber ich würde es zumindest in die BV so rein verhandeln (haben wir auch gemacht)
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