Guten Tag,

als Betriebsrat wurden uns Versetzungen wie folgt vorgelegt:

1.
Bankfiliale A wird geschlossen und mit Filiale B "zusammengelegt". Alle Mitarbeiter wurden informiert, dass sie baw in den aufnehmenden Filiale B tätig sind, hier war der Betriebsrat dabei. Eine Mitarbeiter soll nun aber in den Springerteam versetzt werden, so dass er auf allen Filialen eingesetzt werden könnte. Die Tätigkeit bleibt gleich. Vertrag hat er aktuell für die Filiale die schließt.
Kann die Versetzung gem. BetrVG verweigert werden? Ich persönlich sehe eine Benachteiligung, da er die Info bekommen hat, dass die zukünftig in der aufnehmenden Filiale B arbeitet. Schriftlich liegt hier nichts vor. Jedoch könnte er als Springer zukünftig auf allen Filialen eingesetzt werden.
Dort gibt es sonst noch 2 Mitarbeiter, einer mit Vetrag für beide Standorte und einen Teilzeitspringer.

Was würde außerdem passieren, wenn der BR die Zustimmung verweigert und die Filiale dann zu ist? Kann der Mitarbeiter dann gekündigt werden?