Versetzung verweigern
Guten Tag,
als Betriebsrat wurden uns Versetzungen wie folgt vorgelegt:
Bankfiliale A wird geschlossen und mit Filiale B "zusammengelegt". Alle Mitarbeiter wurden informiert, dass sie baw in den aufnehmenden Filiale B tätig sind, hier war der Betriebsrat dabei. Eine Mitarbeiter soll nun aber in den Springerteam versetzt werden, so dass er auf allen Filialen eingesetzt werden könnte. Die Tätigkeit bleibt gleich. Vertrag hat er aktuell für die Filiale die schließt. Kann die Versetzung gem. BetrVG verweigert werden? Ich persönlich sehe eine Benachteiligung, da er die Info bekommen hat, dass die zukünftig in der aufnehmenden Filiale B arbeitet. Schriftlich liegt hier nichts vor. Jedoch könnte er als Springer zukünftig auf allen Filialen eingesetzt werden. Dort gibt es sonst noch 2 Mitarbeiter, einer mit Vetrag für beide Standorte und einen Teilzeitspringer.
Was würde außerdem passieren, wenn der BR die Zustimmung verweigert und die Filiale dann zu ist? Kann der Mitarbeiter dann gekündigt werden?
Community-Antworten (3)
24.07.2016 um 19:38 Uhr
Wenn Ihr Nachteile seht, verweigert Ihr die Zustimmung. Der AG muss die fehlende Zustimmung des BR dann ja vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen. Da wird dann geprüft, ob es tatsächlich Nachteile sind.
Ich würde diesen Weg auf jeden Fall gehen, da BRs als Rechtslaien gelten und die Frage, ob im juristischem Sinne ein Nachteil vorliegt, nicht durchführen können.
Ansonsten müsste der AG erst einmal den Weg einer Änderungskündigung gehen, bevor er an Beendigung denkt.
Habt Ihr denn geprüft, ob nicht auch die anderen AN Nachteile haben (längere Wege, höhere Fahrtkosten .....). Wurde das Thema Betriebsänderung von Euch geprüft und diskutiert?
24.07.2016 um 22:42 Uhr
Was sagt der Kollege denn zu dem was der AG mit ihm plant?
24.07.2016 um 22:46 Uhr
Der Kollege findet das nicht gut. Will fest dem aufnehmendem Standort zugeordnet sein.
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