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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung verweigern

S
Silke-BR
Mai 2023 bearbeitet

Hallo, Eine Sachbearbeiterstelle wurde mit einem AZF von 100% intern ausgeschrieben. Es liegen 2 interne Bewerbungen mit jeweils AZF von 80% (Bewerber A) und 100% (Bewerber B) vor, von den Qualifikationen sind beide gleich. AG hat entschieden, dass die Stelle mit dem Bewerber A besetzt werden soll, obwohl die Abteilungsleitung lieber mit dem anderen Bewerber mit AZF 100% besetzen möchte, so wie Stelle ausgeschrieben und in Abteilung benötigt wird. Bewerber A wurde allerdings von AG aufgefordert sich auf offene Stellen zu bewerben da seine jetzige Abteilung mittelfristig geschlossen wird und deshalb soll heute schon wenn möglich Personal abgebaut werden. Und deshalb soll A die Stelle bekommen. Allerdings gibt es noch weitere offene Stellen im UN mit AZF 80%,die A aber nicht gefallen und sich deshalb dort auch nicht beworben hat.

Kann der BR die Zustimmung verweigern weil mit der Besetzung von A die Mitarbeiter aus der Abteilung benachteiligt werden weil die Stelle unter Kapazität besetzt wird und dementsprechend Mehrarbeit auf sie zu kommt? Es fehlt ja ein AZF von 20%

Erschwerend kommt hinzu dass B sich wegen Mobbing an den BR gewendet hat und mit dem Stellenwechsel eine Verbesserung seiner Situation möglich wäre. Allerdings hat B dem BR untersagt dies ggüber dem AG zu äußern. Sollte B die Stelle nicht bekommen wird er sich extern bewerben und das UN verlassen. Was angesichts des Fachkräftemangels sehr schade wäre.

Danke für eure Tipps

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Community-Antworten (2)

C
celestro

26.05.2023 um 02:22 Uhr

"Kann der BR die Zustimmung verweigern weil mit der Besetzung von A die Mitarbeiter aus der Abteilung benachteiligt werden weil die Stelle unter Kapazität besetzt wird und dementsprechend Mehrarbeit auf sie zu kommt? Es fehlt ja ein AZF von 20%"

MMn Nein ... die (Ablehnungs-)Gründe findet man in §99 BetrVG ... das jemand eine Stelle nur zu 80% ausfüllt, gehört nicht dazu.

Wenn sich niemand für die Stelle finden würde, müsste der AG die Arbeit auch auf die Leute verteilen und ggf. priorisieren, was an Arbeit liegenbleiben soll.

"Erschwerend kommt hinzu dass B sich wegen Mobbing an den BR gewendet hat und mit dem Stellenwechsel eine Verbesserung seiner Situation möglich wäre. Allerdings hat B dem BR untersagt dies ggüber dem AG zu äußern. Sollte B die Stelle nicht bekommen wird er sich extern bewerben und das UN verlassen. Was angesichts des Fachkräftemangels sehr schade wäre."

Wenn der AG bestimmte Informationen nicht hat, kann er sie nicht berücksichtigen. A könnte aber ggf. genauso "weggehen", wenn er in eine Abteilung muss, die ihm nicht gefällt.

G
ganther

28.05.2023 um 02:22 Uhr

"Kann der BR die Zustimmung verweigern weil mit der Besetzung von A die Mitarbeiter aus der Abteilung benachteiligt werden weil die Stelle unter Kapazität besetzt wird und dementsprechend Mehrarbeit auf sie zu kommt? Es fehlt ja ein AZF von 20%" Nein... es wäre auch ein sehr seltsames Verständnis des BR bzgl. der Chancen von TZ-MA

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