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Zustimmung verweigern bei Versetzung?

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Pumba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir bräuchten mal euer Schwarmwissen für unseren Fall. Ein Kollege von uns wurde Krankheitsbedingt gekündigt. Seine Stelle soll gerade von jemanden besetzt werden der zur Zeit genauso lange Krank ist wie der Kollege dem gekündigt wurde. Beide weit über einem Jahr erkrankt. Gegen den zu versetzenden Kollege läuft zur Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung ( Betriebseigentum entwendet ). Jetzt wurde dem Personalrat mitgeteilt das der Kollege seinen Arbeitsplatz zum 1.8.2017 wechseln wird. Wir sind vorher in keinerlei Planung einbezogen worden und würden der Versetzung unter Angabe von diversen Gründen nicht zustimmen. Was müssen wir beachten? Können wir gegen die Versetzung überhaupt was unternehmen? Wir unterliegen dem TVÖD für Kommunalverwaltungen und haben das MBG-SH

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Community-Antworten (5)

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gironimo

05.07.2017 um 15:29 Uhr

Dann unterliegt ihr doch dem (B)PersVG - oder? Und dem Personalrat werden doch bei Einstellungen und Versetzungen mehr Mitbestimmung zugebilligt als dem BR im BetrVG.

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Pumba

05.07.2017 um 17:32 Uhr

Ja, wir unterliegen den BpersVG.

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outofmemory

05.07.2017 um 17:48 Uhr

Mit BPersVG beschäftige ich mich eigentlich nicht aber: "§ 69 (1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden." und "§ 75 (1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei

  1. Einstellung,
  2. Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Höher- oder Rückgruppierung, Eingruppierung,
  3. Versetzung zu einer anderen Dienststelle," Wenn ihr also nach §75 in der Mitbestimmung seid, dann geht ohne eure Zustimmung nichts. Ihr müsst halt nur in den 10 Tagen nicht zustimmen bzw. wenn eine verkürtze ist (was ich nicht glaube) in 3 Tagen nicht zustimmen. Und ganze muss schriftlich sein.

EDIT: Verweigert werden kann nur aus Gründen des §77!

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Pumba

06.07.2017 um 00:29 Uhr

Danke schön! Das ist genau die Antwort die ich gebraucht habe. Unsere Gründe passen auch perfekt in den § 77.

N
nicoline

06.07.2017 um 21:21 Uhr

Pumba, was wird denn nun bei euch angewendet, das MBG-SH oder das BpersVG?

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