Versetzung eines BR Mitglied - OHNE Angaben von Gründen die Zustimmung verweigern?
Guten Morgen Forum
ein BR Mitglied soll versetzt werden. Die Versetzung soll im gleichen Betrieb stattfinden. Nun sieht der BR dies nicht ein, bzw. sieht keinen Sinn für diese Versetzung und Verweigert seine Zustimmung.
Wenn ich mir die §§ 99, 103 anschaue, fällt mir folgendes auf.
Im § 99 muss ich Gründe aufführen und im § 103 nicht. Ich gehe jetzt davon aus, dass für uns der § 103 gilt, und wir einfach OHNE Angaben von Gründen die Zustimmung verweigern können.
Ist das so richtig - vielen Dank für die Hilfe
Gruß Baron
Community-Antworten (1)
04.06.2008 um 10:20 Uhr
Hallo Baron, der § 103 Abs. 3 gilt nur, wenn das BRMtgl durch die Versetzung sein Amt verliert oder nicht mehr wählbar ist. Auch wenn der der Betroffene der Versetzung zustimmt gilt dieser § nicht.
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