Neueinstellung verweigern
Hallo zusammen.Wir als BR haben eine Neueinstellung für den Produktionsbereich auf dem Tisch.Ein befristeter Mitarbeiter, in der Abteilung Versand zur Zeit arbeitend aber Stammbereich Produktionsbereich ist, soll nicht übernommen werden.Aussage sind nicht zufrieden mit Ihn ect. Können wir aus diesen Grund der Einstellung nach §99 Widersprechen? Der Neue MA soll in einen anderen Bereich der produktion wie der befristete kommen(Aussage Personalchef) weil dort demnächst ein MA in Rente geht und dort Personal benötigt wird.
Community-Antworten (6)
16.05.2018 um 12:48 Uhr
einer Neueinstellung an ganz anderer Stelle widersprechen, weil dieser eine MA nicht übernommen wird ? Nein, das funktioniert nicht.
16.05.2018 um 12:50 Uhr
Wäre denn der befristete Kollege für den anderen Job geeignet und hat er sich innerbetrieblich auf die Stelle beworben?
16.05.2018 um 13:08 Uhr
Ob er geeignet ist für die Andere abteilung wissen wir nicht. Laut andere MA ist er nicht so geeignet für unser Unternehmen. Er hat sich nicht auf eine frei Stelle beworben. Könnt man nicht §80 Abs1 Nr.8 BetrVG anbringen?
16.05.2018 um 13:25 Uhr
In dieser Konstellation ergibt sich mE nur ein Widerspruchsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BetrVG: "(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn (...) 3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten" Somit wäre nur zu klären, ob der befristet Beschäftigte gleich geeignet ist.
16.05.2018 um 13:42 Uhr
Mir ist nicht ganz klar, warum ihr überhaupt die Besetzung durch den externen Kollegen verhindern wollt? Laut Aussage der GL und der anderen Mitarbeiter ist euer befristeter Kollege nicht geeignet für die vagante Stelle. Euer befristet eingestellter Kollege hat sich nicht beworben für den Arbeitsplatz. Scheinbar will er ihn nicht. Oder habe ich da was falsch verstanden.
Die von wdliss in den Raum geworfenen Gründe für eine Ablehnung fehlt mir gerade die Fantasie, inwiefern diese greifen könnten.
16.05.2018 um 15:07 Uhr
"Er hat sich nicht auf eine frei Stelle beworben."
Damit seid ihr an der Stelle eigentlich schon raus. Ihr verkämpft euch hier, wenn ihr widersprecht
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