Erstellt am 16.05.2018 um 10:48 Uhr von celestro
einer Neueinstellung an ganz anderer Stelle widersprechen, weil dieser eine MA nicht übernommen wird ? Nein, das funktioniert nicht.
Erstellt am 16.05.2018 um 10:50 Uhr von Krambambuli
Wäre denn der befristete Kollege für den anderen Job geeignet und hat er sich innerbetrieblich auf die Stelle beworben?
Erstellt am 16.05.2018 um 11:08 Uhr von Lausen
Ob er geeignet ist für die Andere abteilung wissen wir nicht. Laut andere MA ist er nicht so geeignet für unser Unternehmen. Er hat sich nicht auf eine frei Stelle beworben. Könnt man nicht §80 Abs1 Nr.8 BetrVG anbringen?
Erstellt am 16.05.2018 um 11:25 Uhr von wdliss
In dieser Konstellation ergibt sich mE nur ein Widerspruchsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BetrVG:
"(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
(...)
3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten"
Somit wäre nur zu klären, ob der befristet Beschäftigte gleich geeignet ist.
Erstellt am 16.05.2018 um 11:42 Uhr von stehipp
Mir ist nicht ganz klar, warum ihr überhaupt die Besetzung durch den externen Kollegen verhindern wollt?
Laut Aussage der GL und der anderen Mitarbeiter ist euer befristeter Kollege nicht geeignet für die vagante Stelle.
Euer befristet eingestellter Kollege hat sich nicht beworben für den Arbeitsplatz. Scheinbar will er ihn nicht.
Oder habe ich da was falsch verstanden.
Die von wdliss in den Raum geworfenen Gründe für eine Ablehnung fehlt mir gerade die Fantasie, inwiefern diese greifen könnten.
Erstellt am 16.05.2018 um 13:07 Uhr von paula
"Er hat sich nicht auf eine frei Stelle beworben."
Damit seid ihr an der Stelle eigentlich schon raus. Ihr verkämpft euch hier, wenn ihr widersprecht