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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachteilsausgleich ohne Interessenkonflikt

O
OnkelBenz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Kolleginnen und Kollegen!

Unsere Firma (80 Mitarbeiter) wird in neue Gebäude umziehen. Es besteht kein Interessenkonflikt zwischen BR und Arbeitgeber über das wann und wie des Umzugs.

Lediglich gewisse Nachteile (keine subventionierte Kantine mehr, längerer Arbeitsweg) müßten ausgeglichen werden.

Wie geht man hier eine Regelung an? Hat Jemand ein Beispiel/Muster für eine BV zum Nachteilsausgleich? Würde mir weiterhelfen.

danke.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

24.07.2016 um 11:01 Uhr

Wenn der BR schon auf einen Interessenausgleich und SozialPlan verzichtet hat, wo genau der Nachteilsausgleich geregelt wird, was stellt ihr euch denn für eine Vereinbarung vor?

Also fordert ihr vom AG mit Euch über einen Interessenausgleich und SozialPlan zu verhandeln.

O
OnkelBenz

24.07.2016 um 12:05 Uhr

Wer sagt, dass wir auf Sozialplan verzichtet haben? Der ist erzwingbar, das wollen wir tun. der Interessenausgleich ist nicht erzwingbar, wenn ich richtig informiert bin.

Da scheint einer Insiderwissen zu haben ;-)

Ich dachte nur, jemand hat ein Beispiel. Wäre hilfreich.

G
gironimo

24.07.2016 um 12:34 Uhr

Dann legt dem AG "Steine" in den Weg, indem Ihr beim Sozialplan alle Möglichkeiten ausschöpft (mit E-Stelle drohen) und die Versetzungen wegen drohender Nachteile nicht zustimmt.

Andererseits - wenn es wirklich nur um Umzug geht, reicht ja auch schon ein Sozialplan, wenn dort die Nachteile der AN abgefedert werden.

Dem AG droht ja - wenn er böses im Schilde führt - der § 113 BetrVG.

Sozialpläne sind doch recht speziell - Muster also nicht hilfreich. Trotzdem gibts ja http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/4129.htm?bvdoku.theme=33

Mein Rat: Verständigt Euch mit dem AG erst einmal darüber, was alles und wie geregelt werden soll und macht Euch dann erst an den Text. Dazu solltet Ihr dann einen Sachverständigen (hier Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuziehen.

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