Erstellt am 24.07.2016 um 09:01 Uhr von gironimo
Wenn der BR schon auf einen Interessenausgleich und SozialPlan verzichtet hat, wo genau der Nachteilsausgleich geregelt wird, was stellt ihr euch denn für eine Vereinbarung vor?
Also fordert ihr vom AG mit Euch über einen Interessenausgleich und SozialPlan zu verhandeln.
Erstellt am 24.07.2016 um 10:05 Uhr von OnkelBenz
Wer sagt, dass wir auf Sozialplan verzichtet haben?
Der ist erzwingbar, das wollen wir tun. der Interessenausgleich ist nicht erzwingbar, wenn ich richtig informiert bin.
Da scheint einer Insiderwissen zu haben ;-)
Ich dachte nur, jemand hat ein Beispiel. Wäre hilfreich.
Erstellt am 24.07.2016 um 10:34 Uhr von gironimo
Dann legt dem AG "Steine" in den Weg, indem Ihr beim Sozialplan alle Möglichkeiten ausschöpft (mit E-Stelle drohen) und die Versetzungen wegen drohender Nachteile nicht zustimmt.
Andererseits - wenn es wirklich nur um Umzug geht, reicht ja auch schon ein Sozialplan, wenn dort die Nachteile der AN abgefedert werden.
Dem AG droht ja - wenn er böses im Schilde führt - der § 113 BetrVG.
Sozialpläne sind doch recht speziell - Muster also nicht hilfreich. Trotzdem gibts ja
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/4129.htm?bvdoku.theme=33
Mein Rat: Verständigt Euch mit dem AG erst einmal darüber, was alles und wie geregelt werden soll und macht Euch dann erst an den Text. Dazu solltet Ihr dann einen Sachverständigen (hier Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuziehen.