Erstellt am 01.02.2019 um 21:42 Uhr von alter Mann
Nö, die spezielle Erfahrung haben wir noch nicht gemacht. Aber wir haben durchaus Erfahrung mit Rechtsanwälten, mit denen wir nicht zufrieden waren. Da haben wir dann in der nächsten Sache einen anderen beauftragt und sind nach einigen Wechseln mit dem jetzigen sehr zufrieden.
Du schreibst allerdings nicht, inwiefern hier Interessenskonflikte vorliegen könnten. Möglicherweise handelt es sich eher um eine Stilfrage? Wie auch immer, wenn ein Klient kein Vertrauen zum Rechtsanwalt hat und dies auch nicht mehr aufgebaut werden kann, ist spätestens Zeit für einen Wechsel. Ihr seid mit dem ja nicht verheiratet.
Erstellt am 01.02.2019 um 21:46 Uhr von Cruli25
Wir haben im Gremium ein Mandat an diesen Anwalt erteilt. Das bedeutet, der Anwalt darf uns während der Betriebsänderung vertreten. Können wir ihm das Mandat entziehen? Geht das ohne weiteres? Danke für deine Antwort
Erstellt am 01.02.2019 um 23:35 Uhr von ganther
leider kenne ich das auch. Gewerkschaften haben eben auch eigene Interessen. Das müssen (leider) nicht immer die gleichen des BR sein. Ich würde meinem Anwalt aber unter Verweis auf § 43a BRAO den Marsch blasen, wenn er hinter meinem Rücken mit der Gewerkschaft spricht. Ich hoffe nur ihr habt nicht eine Vollmacht unterschrieben die das erlaubt. Der Verstoß gegen das Berufsgeheimnis ist nicht nur ein standesrechtliches Thema sondern auch ein strafrechtliches Problem für ihn
Erstellt am 02.02.2019 um 09:52 Uhr von Kratzbürste
§ 2 BetrVG gilt auch im Verhältnis BR Gewerkschaft
Erstellt am 02.02.2019 um 10:22 Uhr von BRHamburg
Ohne jetzt die Situation zu bewerten, möchte ich ein Punkt zu bedenken geben. Ein neuer Rechtsanwalt muß sich erst neu einarbeiten. Reicht dafür die Zeit? Im Moment sind glaube ich viele Vermutungen im Spiel, da wäre ein klärendes Gespräch vieleicht hilfreicher als ein komplett neu Start. Den auch der neue Anwalt wird mit der IG METALL sprechen. Und ihr solltet froh sein das die Gewerkschaft euch unterstützt und nicht im Regen stehen lässt.
Erstellt am 02.02.2019 um 10:39 Uhr von Adalhelm
Ich weiß zwas nicht was die IGM da zu suchen hat, da Ihr ja die AN Vertretung seit. Die IGM sollte euch nur helfend zur Seite stehen.
Ladet den Anwallt ein und teilt ihm direkt mit, dass ihr euch in den Prozess nicht eingebunden fühlt. Und er bitte von nun immer mit euch Rücksprachen halte soll. Ihr seit der Mandant.