1. Der Betriebsrat vom dt. Standort (ca. 1000 MA) unseres Betriebs besteht aus ca. 12 Vertretern. Seit der letzter Wahl zählt der neue BR:
- Als Vorsitzenden einen Mitarbeiter, der direkt an den Finanzvorstand berichtet
- drei Mitarbeiter aus der Personalabteilung. MIndestens 1 davon sitzt im Personalausschuß.
Ich möchte Sie fragen, ob aus rechtlicher Sicht ein Interessenkonflikt besteht (im ersten Fall z. B. Entscheidung über einen Zuschuß für einen Jobticket, im anderen z. B. Entscheidung über den Erhalt von Arbeitsplätzen)

2. Nach der Wahl wurde keine Stimmenzählun bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der neuen BR Zusammensetzung erfolgte ca. 8 Wochen nach der Wahl. Die erste Betriebsversammlung ca. 7 Monate später.