Interessenkonflikte im Betriebsrat
- Der Betriebsrat vom dt. Standort (ca. 1000 MA) unseres Betriebs besteht aus ca. 12 Vertretern. Seit der letzter Wahl zählt der neue BR:
- Als Vorsitzenden einen Mitarbeiter, der direkt an den Finanzvorstand berichtet
- drei Mitarbeiter aus der Personalabteilung. MIndestens 1 davon sitzt im Personalausschuß. Ich möchte Sie fragen, ob aus rechtlicher Sicht ein Interessenkonflikt besteht (im ersten Fall z. B. Entscheidung über einen Zuschuß für einen Jobticket, im anderen z. B. Entscheidung über den Erhalt von Arbeitsplätzen)
- Nach der Wahl wurde keine Stimmenzählun bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der neuen BR Zusammensetzung erfolgte ca. 8 Wochen nach der Wahl. Die erste Betriebsversammlung ca. 7 Monate später.
Community-Antworten (2)
11.10.2010 um 19:55 Uhr
12 geht nicht. 701 bis 1000 MA -> 13 BRM 1001 bis 1500 MA -> 15 BRM
Ein Interessenkonflikt bei den genannten könnte durchaus bestehen. Aber wenn sie die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen... Wenn sie niemand gewählt hätte, wären sie nicht im BR.
DIe Stimmauszählung am Wahltag ist öffentlich - wenn natürlich keiner hingeht... Die Bekanntgabe erst 8 Wochen nach der Wahl ist sicherlich reichlich spät. Aber wenn dann niemand gegen die Wahl klagt... Bliebe der Pflichtverstoß mit der Betriebsversammlung (die vierteljährlich stattzufinden hat). Dagegen können a) der Arbeitgeber, b) 1/4 der Belegschaft oder c) eine Gewerkschaft klagen. Da a) nicht passieren wird, b) von der Zahl her illusorisch ist, bliebe nur c). Wenn ihr genügend GEW-Mitglieder seid, wird diese eventuell eine Klage prüfen...
11.10.2010 um 19:56 Uhr
Nach den hier gemachten Schilderung, ist es fraglich ob für die Wahl zum Betriebsrat überhaupt die Vorschriften eingehalten wurden.
Alleine schon, dass keine Stimmenauszählung stattgefunden hat macht die Wahl ungültig. Die Auszählung muss öffentlich direkt nach der Wahl erfolgen, aber ich denke nicht nur dieser Punkt wurde bei der Betriebsratswahl in eurem Unternehmen nicht berücksichtigt.
Hat niemand Einspruch gegen das Betriebsratswahlergebniss eingelegt?
Wenn noch nicht einmal ein Aushang mit der Unterrichtung, dass es ein Einspruchsrecht gibt in eurem Unternehmen ausgehängt wurde, kann auch jetzt noch gegen diese Betriebsratswahl Einspruch erhoben werden.
Als Mitarbeiter der Personalabteilung, darf die Kollege im Personalausschuss sitzen, wenn der wirklich gewählte Betriebsrat ihn dafür bestimmt hat. Aber wie gesagt, ich glaube da läuft einiges bei Euch schief.
Ein Interessenkonflikt ist nicht vorhanden, da die Person genauso Angestellter ist wie alle anderen und im Auftrag des Betriebsrats dann die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
Endgültige Entscheidung über das Thema Arbeitsplätze und zum Beispiel Zuschuss zum Jobticket, liegt am Ende beim ganzen Betriebsrat.
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