Erstellt am 22.07.2016 um 09:51 Uhr von fkusi
Euer AG wird sicherlich versuchen nach § 106 GewO sein Weisungsrecht durchsetzen zu wollen. Aber, er kann nur dann nach billigem Ermessen über Inhalt, Ort und Zeit bestimmen wenn es keine BV gibt oder keinen TV usw. gibt.
Da ihr eine BV zur Dienstplangestaltung habt kann er da nichts ohne eure Zustimmung bestimmen.
Versucht noch mal das Gespräch mit ihm zu suchen, wenn er uneinsichtig bleibt müsst ihr euer Recht über eine Einigungsstelle durchsetzen.
In diesem Fall könnt ihr euren AG übrigens mit seinen eigenen Waffen schlagen, nähmlich mit dem § 106, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Gewerbeordnung.
Erstellt am 22.07.2016 um 15:38 Uhr von gironimo
Wenn sich der AG nicht davon überzeugen lässt, die BV einzuhalten, müsst Ihr wohl oder übel einen Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen. (siehe auch § 23 Abs. 3 BetrVG).
Leider hilft es oft nicht, nur auf sein Recht zu pochen.