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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR oder nicht

G
gamer
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen ich bin der erste ersatz betriebsrat und wurde am 11.12.2007 zu einer br-sitzung eingeladen wo es um eine anhörung ging . jetzt meine frage an euch , bei uns im betrieb werden diesen monat 12 arbeitnehmer entlassen und es hat geheissen das einer aus meiner abteilung auch dazu gehört und wir sind nur 3 personen in unserer abteilung , bin ich jetzt aktiver betriebsrat und habe ich jetzt den kündigungsschutz oder hat das nichts zu sagen ? würde mich über eine antwort freuen

gruß

6.789024

Community-Antworten (24)

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DonJohnson

15.07.2009 um 20:36 Uhr

Dein erweiteter Kündigungsschutz galt ein Jahr also bis zum 11.12.2008.

Trotzdem viel Glück

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gamer

15.07.2009 um 20:44 Uhr

hallo DonJohnson

danke für die schnelle antwort , dürfte ich dich dann noch etwas fragen bei uns im betrieb gibt es 5 betriebsräte , der 1. BR. vorsitzende ist seit november 2008 krank geschrieben der rest BR hat seit dem fast alles inkl. jetzige kündigungen immer nur zu viert beschlossen sollte bei so etwas nicht der ersatz BR mit einbezogen werden ?

D
DonJohnson

15.07.2009 um 20:47 Uhr

@garner Das ist klasse. Somit sind alle Beschlüsse rechtlich angreifbar die sie gefaßt haben. In einem solchen Fall SOLLTE nicht ein EBRM geladen werden, sondern MUSS!!!

P
pirat

15.07.2009 um 20:54 Uhr

@gamer& DJ, super Steilvorlage.... geil!

G
gamer

15.07.2009 um 20:54 Uhr

hi DonJohnson was bedeutet das für mich , wenn ich die kündigung bekommen sollte ?

G
gamer

15.07.2009 um 20:56 Uhr

hi pirat was meinst du damit ? :)

D
DonJohnson

15.07.2009 um 21:09 Uhr

@gamer Kündigungsschutzklage kann man innerhalb 3 Wochen nach Kündigung einlegen. Ein Richter interessiert sowas immer extrem ;-)))

G
gamer

15.07.2009 um 21:18 Uhr

@DonJohnson Vielen dank , hört sich gut an für mich glaube ich

P
pirat

15.07.2009 um 21:24 Uhr

@gamer, naja, als Erstes solltest Du dafür sorgen dass Du zu den regelmässigen BR Sitzungen geladen wirst....denn---- nun rate mal....

P
pirat

15.07.2009 um 21:26 Uhr

G
gamer

15.07.2009 um 21:50 Uhr

@ pirat danke , ich weiß nicht ob es in ordnung ist wenn ich so etwas hier sage aber die vier BR-Mitglieder sind so zu sagen die LIEBLINGE vom CHEF ( nach seiner pfeiffe tanzen die ) . LEIDER !!!

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Erwin

15.07.2009 um 22:37 Uhr

@DJ

unrichtige Beschlüsse, wegen fehlerhafter Ladung auch bei Kündigung gehen abe ri.d.R. nicht zu Lasten des AG. Denn der Fehler ist ja beim BR und nicht beim AG. Max. kommt Zustimmung wegen Fristablauf heraus.

Hier sollte der KOll. also dafür Sorge tragen, dass er als EBRM geladen wird, ggf. schnell eine Sondersitzung, dann läuft da s1 Jahr wieder.

E
Erwin

15.07.2009 um 22:42 Uhr

@gamer

ich so etwas hier sage aber die vier BR-Mitglieder sind so zu sagen die LIEBLINGE vom CHEF ( nach seiner pfeiffe tanzen die )

dann sollte man mal überlegen und prüfen ob hier eine notwendige Anzahl Wähler, also 1/4 gem. § 23 (1) usw. angehen kann

G
gamer

15.07.2009 um 22:50 Uhr

@ erwin tut mir leid aber das verstehe ich jetzt nicht was Du da meinst , ich habe nicht so viel ahnung wie manch einer ,sorry . das mit dem EBRM einladen habe ich schon mermals gesagt aber das interresiert die nicht !

E
Erwin

15.07.2009 um 23:37 Uhr

@gamer

dann erkläre diesen, dass es kein soll sondern ein MUSS ist. Fehlerhafte Ladung, also das nicht laden eines EBRM sofern ein BRM verhindert ist ist ein Verstoß gegen das BetrVG. Dort einfach einmal im § 25usw.

oder auch

Hier: - Folgen fehlerhafter Ladung / Nichtladung

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/betriebsrat_index.php

P
pirat

15.07.2009 um 23:43 Uhr

@ gamer, nur zur Erklärung, was @erwin meint, "also 1/4 gem. § 23 (1) usw. angehen kann"----- BetrVG ( Betriebsverfassungsgesetz)

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html

G
gamer

16.07.2009 um 00:26 Uhr

vielen dank für diese Erklärung @ erwin , @ pirat

sollte ich da die Gewerkschaft die für uns zuständig ist darüber Informieren

D
DonJohnson

16.07.2009 um 00:31 Uhr

@erwin Das ist so nciht ganz richtig. Falsche Besschlüsse bezüglich Kündigung bei betriebsbedingter Kündigung - dadurech fehlender Sozialplan und wenn man bedenkt, welches BRM fehlt... das mein guter wäre dem Richter nicht egal.

L
Lotte

16.07.2009 um 02:23 Uhr

gamer, ja Du solltest die Gewerkschaft informieren. Die können Eurem stellv. BRV nämlich mal gehörig auf die Füße treten und mit einem Verfahren nach §23 BetrVG drohen. Aber: Du solltest bedenken, dass nicht nur der Kündigungsschutz am BR-Amt wichtig ist, denn etwas merkwürdig finde ich es schon, dass Du erst jetzt tätig wirst, wenn es um Deinen Job geht. Du schreibst ja: "der 1. BR. vorsitzende ist seit november 2008 krank geschrieben"

H
HarryPopper

16.07.2009 um 03:05 Uhr

Sagt mal, wenn wir schon mal bei EBRM's sind, was ist eigentlich wenn der V UND der Stelli verhindert sind? Wer läd dann das EBRM ein?

Oder, wenn der V krank, der Stelli es aber nicht macht und das EBRM die Einladung von irgendeinem anderen BRM, sozusagen in Vertretung, bekommt?

Und weiter, wie verhält sich das damit, wenn das EBRM die Einladung dann auch noch OHNE TOP's bekommt und im Urlaub ist?

Das EBRM ist ja eigentlich ab dem bekanntwerden der Verhinderung des ordentlichen BRM bzw. ab diesem Datum der Verhinderung normalerweise als BR im Amt, kann dann dieses EBRM seinen Urlaub für ein oder zwei Tage vor der Sitzung aussetzen und sich mit der ganzen Materie in der Zeit im BR Büro vertraut machen?

Wäre es hier ein Informationsverstoß, wenn das Gremium dem EBRM nicht ab dem Datum des Verhinderns des ordentlichen BRM darauf hinweist, dass dieser ab diesem Datum eigentlich Aufgaben als BR wahrnehmen kann? Oder gilt die Einladungspflich bzw. Informationspflicht nur für Sitzungen?

Diese Dinge würden mich diesbezüglich mal interessieren ;)

L
Lotte

16.07.2009 um 03:08 Uhr

Harry, bei solch einem BR könnte ich mir auch noch vorstellen, dass es gar keine richtigen Einladungen gibt... Aber ich geh jetzt lieber ins Bett und denke nicht mehr über Deine Fragen nach...;-))

H
HarryPopper

16.07.2009 um 03:12 Uhr

Hallo Lotte,

jetzt mal wirklich ;) Interessiert mich echt jetzt ;)

G
gamer

17.07.2009 um 00:05 Uhr

@Lotte wie in antwort nr.14 geschrieben habe ich es mehrmals schon den BRM gesagt , aber das interessiert die nicht !

L
Lotte

17.07.2009 um 00:14 Uhr

gamer, okay, dann wünsche ich Dir viel Erfolg mit der Gewerkschaft. ;-)

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