Erstellt am 15.07.2009 um 18:36 Uhr von DonJohnson
Dein erweiteter Kündigungsschutz galt ein Jahr also bis zum 11.12.2008.
Trotzdem viel Glück
Erstellt am 15.07.2009 um 18:44 Uhr von gamer
hallo DonJohnson
danke für die schnelle antwort , dürfte ich dich dann noch etwas fragen
bei uns im betrieb gibt es 5 betriebsräte , der 1. BR. vorsitzende ist seit november 2008 krank geschrieben der rest BR hat seit dem fast alles inkl. jetzige kündigungen immer nur zu viert beschlossen sollte bei so etwas nicht der ersatz BR mit einbezogen werden ?
Erstellt am 15.07.2009 um 18:47 Uhr von DonJohnson
@garner
Das ist klasse. Somit sind alle Beschlüsse rechtlich angreifbar die sie gefaßt haben. In einem solchen Fall SOLLTE nicht ein EBRM geladen werden, sondern MUSS!!!
Erstellt am 15.07.2009 um 18:54 Uhr von pirat
@gamer& DJ,
super Steilvorlage.... geil!
Erstellt am 15.07.2009 um 18:54 Uhr von gamer
hi DonJohnson
was bedeutet das für mich , wenn ich die kündigung bekommen sollte ?
Erstellt am 15.07.2009 um 18:56 Uhr von gamer
hi pirat
was meinst du damit ? :)
Erstellt am 15.07.2009 um 19:09 Uhr von DonJohnson
@gamer
Kündigungsschutzklage kann man innerhalb 3 Wochen nach Kündigung einlegen. Ein Richter interessiert sowas immer extrem ;-)))
Erstellt am 15.07.2009 um 19:18 Uhr von gamer
@DonJohnson
Vielen dank , hört sich gut an für mich glaube ich
Erstellt am 15.07.2009 um 19:24 Uhr von pirat
@gamer,
naja, als Erstes solltest Du dafür sorgen dass Du zu den regelmässigen BR Sitzungen geladen wirst....denn---- nun rate mal....
Erstellt am 15.07.2009 um 19:26 Uhr von pirat
ok mache es Dir einfacher....
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/ersatzmitglieder.php
Mastundschotbruch
Erstellt am 15.07.2009 um 19:50 Uhr von gamer
@ pirat
danke , ich weiß nicht ob es in ordnung ist wenn ich so etwas hier sage aber die vier BR-Mitglieder sind so zu sagen die LIEBLINGE vom CHEF ( nach seiner pfeiffe tanzen die ) . LEIDER !!!
Erstellt am 15.07.2009 um 20:37 Uhr von erwin
@DJ
unrichtige Beschlüsse, wegen fehlerhafter Ladung auch bei Kündigung gehen abe ri.d.R. nicht zu Lasten des AG. Denn der Fehler ist ja beim BR und nicht beim AG. Max. kommt Zustimmung wegen Fristablauf heraus.
Hier sollte der KOll. also dafür Sorge tragen, dass er als EBRM geladen wird, ggf. schnell eine Sondersitzung, dann läuft da s1 Jahr wieder.
Erstellt am 15.07.2009 um 20:42 Uhr von erwin
@gamer
>>> ich so etwas hier sage aber die vier BR-Mitglieder sind so zu sagen die LIEBLINGE vom CHEF ( nach seiner pfeiffe tanzen die )
dann sollte man mal überlegen und prüfen ob hier eine notwendige Anzahl Wähler, also 1/4 gem. § 23 (1) usw. angehen kann
Erstellt am 15.07.2009 um 20:50 Uhr von gamer
@ erwin
tut mir leid aber das verstehe ich jetzt nicht was Du da meinst , ich habe nicht so viel ahnung wie manch einer ,sorry .
das mit dem EBRM einladen habe ich schon mermals gesagt aber das interresiert die nicht !
Erstellt am 15.07.2009 um 21:37 Uhr von erwin
@gamer
dann erkläre diesen, dass es kein soll sondern ein MUSS ist. Fehlerhafte Ladung, also das nicht laden eines EBRM sofern ein BRM verhindert ist ist ein Verstoß gegen das BetrVG. Dort einfach einmal im § 25usw.
oder auch
Hier: - Folgen fehlerhafter Ladung / Nichtladung
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/betriebsrat_index.php
Erstellt am 15.07.2009 um 21:43 Uhr von pirat
@ gamer,
nur zur Erklärung, was @erwin meint,
"also 1/4 gem. § 23 (1) usw. angehen kann"----- BetrVG ( Betriebsverfassungsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
Erstellt am 15.07.2009 um 22:26 Uhr von gamer
vielen dank für diese Erklärung @ erwin , @ pirat
sollte ich da die Gewerkschaft die für uns zuständig ist darüber Informieren
Erstellt am 15.07.2009 um 22:31 Uhr von DonJohnson
@erwin
Das ist so nciht ganz richtig. Falsche Besschlüsse bezüglich Kündigung bei betriebsbedingter Kündigung - dadurech fehlender Sozialplan und wenn man bedenkt, welches BRM fehlt... das mein guter wäre dem Richter nicht egal.
Erstellt am 16.07.2009 um 00:23 Uhr von Lotte
gamer,
ja Du solltest die Gewerkschaft informieren. Die können Eurem stellv. BRV nämlich mal gehörig auf die Füße treten und mit einem Verfahren nach §23 BetrVG drohen.
Aber: Du solltest bedenken, dass nicht nur der Kündigungsschutz am BR-Amt wichtig ist, denn etwas merkwürdig finde ich es schon, dass Du erst jetzt tätig wirst, wenn es um Deinen Job geht. Du schreibst ja: "der 1. BR. vorsitzende ist seit november 2008 krank geschrieben"
Erstellt am 16.07.2009 um 01:05 Uhr von HarryPopper
Sagt mal, wenn wir schon mal bei EBRM's sind, was ist eigentlich wenn der V UND der Stelli verhindert sind? Wer läd dann das EBRM ein?
Oder, wenn der V krank, der Stelli es aber nicht macht und das EBRM die Einladung von irgendeinem anderen BRM, sozusagen in Vertretung, bekommt?
Und weiter, wie verhält sich das damit, wenn das EBRM die Einladung dann auch noch OHNE TOP's bekommt und im Urlaub ist?
Das EBRM ist ja eigentlich ab dem bekanntwerden der Verhinderung des ordentlichen BRM bzw. ab diesem Datum der Verhinderung normalerweise als BR im Amt, kann dann dieses EBRM seinen Urlaub für ein oder zwei Tage vor der Sitzung aussetzen und sich mit der ganzen Materie in der Zeit im BR Büro vertraut machen?
Wäre es hier ein Informationsverstoß, wenn das Gremium dem EBRM nicht ab dem Datum des Verhinderns des ordentlichen BRM darauf hinweist, dass dieser ab diesem Datum eigentlich Aufgaben als BR wahrnehmen kann? Oder gilt die Einladungspflich bzw. Informationspflicht nur für Sitzungen?
Diese Dinge würden mich diesbezüglich mal interessieren ;)
Erstellt am 16.07.2009 um 01:08 Uhr von Lotte
Harry,
bei solch einem BR könnte ich mir auch noch vorstellen, dass es gar keine richtigen Einladungen gibt...
Aber ich geh jetzt lieber ins Bett und denke nicht mehr über Deine Fragen nach...;-))
Erstellt am 16.07.2009 um 01:12 Uhr von HarryPopper
Hallo Lotte,
jetzt mal wirklich ;) Interessiert mich echt jetzt ;)
Erstellt am 16.07.2009 um 22:05 Uhr von gamer
@Lotte
wie in antwort nr.14 geschrieben habe ich es mehrmals schon den BRM gesagt , aber das interessiert die nicht !
Erstellt am 16.07.2009 um 22:14 Uhr von Lotte
gamer,
okay, dann wünsche ich Dir viel Erfolg mit der Gewerkschaft. ;-)