Versetzung BR-Mitglied per Direktionsrecht ?
Bei uns sollte eine schwangere Betriebsrätin auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Abt. versetzt werden. Der BR hat nicht zugestimmt. Jetzt soll sie trotzdem, und zwar per Direktionsrecht, die andere Arbeit übernehmen. Ist das zulässig?
Community-Antworten (1)
26.10.2006 um 15:23 Uhr
Hallo der Betriebsrat hat keine Mitbetimmung wenn Kollegin innerhalb der Abteilung von Platz A nach Platz B wechseln soll, soweit es sich um ähnliche oder gar dieselben Arbeitsaufgaben handelt. Natürlich muß die Augabe schwangern Frauen zumutbar sein. Ob Sie dabei Betriebsrätin ist spielt nur dann eine Rolle, wenn dies mit reiner Willkür gemacht werden sollte.
Etwas anderes wäre, ihr andere neue Aufgaben zuzuweisen, die höher oder weniger qualifiziert wären, dies wäre eine Änderungskündigung und da hat der BR Mitbestimmung.
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