Erstellt am 26.10.2006 um 13:23 Uhr von Konrad
Hallo
der Betriebsrat hat keine Mitbetimmung wenn Kollegin innerhalb der Abteilung von Platz A nach Platz B wechseln soll, soweit es sich um ähnliche oder gar dieselben Arbeitsaufgaben handelt. Natürlich muß die Augabe schwangern Frauen zumutbar sein.
Ob Sie dabei Betriebsrätin ist spielt nur dann eine Rolle, wenn dies mit reiner Willkür gemacht werden sollte.
Etwas anderes wäre, ihr andere neue Aufgaben zuzuweisen, die höher oder weniger qualifiziert wären, dies wäre eine
Änderungskündigung und da hat der BR Mitbestimmung.