Versetzung: Direktionsrecht vs Mitbestimmungsrecht des BR
Hallo, die Mitarbeiter unseres Betriebs haben i.dR. in ihren Arbeitsverträgen und/oder Stellenbeschreibungen eine Versetzungsklausel unterschrieben. Meine Frage: Wie korrespondiert dies mit dem Mitbestimmungsrecht des BR (gemäß §99 Abs.1) oder anders ausgedrückt: unterliegen Versetzungen solange sie kürzer als 1 Monat und/oder der Tätigkeitsbereich quantitativ ( d.h.weniger als 20% der bisher wahrgenommenen Aufgaben) nicht erheblich verändert wird, einzig dem Direktionsrecht des AG?
Community-Antworten (1)
09.09.2010 um 13:54 Uhr
Hallo Knappe, ja! Das MBR aus § 99 BetrVG greift erst wenn die beabsichtigte Tätigkeitsänderung die von § 95 Abs. 3 BetrVG geforderte Qualität und Intensität aufweist.
LG Angie
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