Hallo,
die Mitarbeiter unseres Betriebs haben i.dR. in ihren Arbeitsverträgen und/oder Stellenbeschreibungen eine Versetzungsklausel unterschrieben. Meine Frage:
Wie korrespondiert dies mit dem Mitbestimmungsrecht des BR (gemäß §99 Abs.1) oder anders ausgedrückt: unterliegen Versetzungen solange sie kürzer als 1 Monat und/oder der Tätigkeitsbereich quantitativ ( d.h.weniger als 20% der bisher wahrgenommenen Aufgaben) nicht erheblich verändert wird, einzig dem Direktionsrecht des AG?