BV "Info an BR MAgespräche die personelle Einzelmaßnahmen zur Folge haben"
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen oder habt eine Lösung.
Hat ein Mitarbeiter in unserem Betrieb (Dienstleistungen / Reinigung) gegen etwas verstoßen, wissentlich oder unwissentlich, wird er zur Geschäftsleitung zitiert mit der Absicht eine personelle Einzelmaßnahme auszusprechen. Dies kann von Ermahnung, bis Abmahnung und hin zur Kündigung führen. In der Regel sitzt der Mitarbeiter dann alleine gegenüber von meist 3 Personen, direkter Vorgesetzter, Chef und Abteilungsleitung. Die "Einladung" zu diesem Gespräch erfolgt immer ad hoc und ohne Angabe des Inhaltes. Wir haben die Erfahrung gemacht dass die Mitarbeiter damit so überrumpelt werden, dass sie zunächst überhaupt nicht in der Lage sind auf einen Betriebsrat zu bestehen.
Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Teilnahme des BR an der Stelle dem MA ggf geholfen hätte das schlimmste abzuwenden, nämlich die Kündigung. Man kann als BR-Beistand gegebenenfalls das Gespräch etwas lenken, um eine Besprechungspause bitten, etc.
Mein erster Gedanke war eine BV, dass der BR vor einem solchen Gespräch zu unterrichten ist. Hier besteht für den BR aber keinen Rechtsanspruch. Das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters geht hier vor. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/personalgespraech-betriebsvereinbarung-zur-teilnahme-des-betriebsrats/details/anzeige/ Hier ist dies gut zu erlesen.
Bleibt uns also nur die Möglichkeit Mitarbeiter entsprechend zu Informieren? Was haltet ihr von einem "Merkblatt" dass der BR einem neuen MA mit auf den Weg gibt oder habt ihr weitere Ideen?
Im aktuellen Fall wurde ein MA des Diebstahls von Reinigungsmitteln bezichtigt was die Kündigung zur Folge hatte. Die direkte Vorgesetzte jedoch reagierte nicht auf die vorherige Materialbestellung des MA und ist zudem auch noch verschwägert mit dem Mitarbeiter. Die Familienverhältnisse als solches sind zerrüttet. Da die direkte Vorgesetzte am Gespräch mit teilnahm war der Mitarbeiter zu eingeschüchtert um den tatsächlichen Sachverhalt dar zu legen. An das dazu holen eines BR hatte er nicht gedacht.
Wie können wir solche MA schützen?
Community-Antworten (11)
15.02.2021 um 13:36 Uhr
Mir fallen da auf Anhieb zwei Möglichkeiten ein: 1. Rundschreiben an die Mitarbeiter mit den Hinweisen, welche Rechte und Möglichkeiten die Kollegen in solchen Fällen haben.
Oder gleich eine Betriebsversammlung machen und dort das Thema konkret behandeln.
Generell ist es auch so, dass der AG im Voraus dem Mitarbeiter mitteilen muss, welcher Natur denn das Gespräch sein soll, zu dem der Mitarbeiter einbestellt wird. Geht es darum, die Anweisungen für die Durchführung seiner Arbeitsleistung zu konkretisieren (sprich - das Weisungsrecht des AG auszuüben), dann muss der AG der Einladung zu diesem Gespräch Folge leisten. Will aber der AG mit dem Arbeitnehmer über die Qualität seiner Arbeit sowie eventuelle Verletzungen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten sprechen, dann muss er das dem AG vorher ankündigen. Und der AN braucht einer solchen Einladung nicht Folge zu leisten. Denn das konkrete Werkzeug, um solche Vertragsverletzungen zu rügen ist die Ermahnung oder Abmahnung. Wenn so etwas im Gespräch aufkommt kann ich jederzeit aufstehen und gehen. Und das solltet ihr den Kollegen glasklar verdeutlichen.
15.02.2021 um 13:37 Uhr
15.02.2021 um 14:11 Uhr
Vielen Dank das ist ein sehr guter Ansatz.
Eine BV über die gesetzliche Regelung der Pflichten des Arbeitgebers ergibt ja keinen Sinn (der AG informiert natürlich nicht vorher den Gegenstand des Gespräch) Können wir hier eine "Rüge" oder Abmahnung erteilen an den AG?
15.02.2021 um 14:17 Uhr
Ein BR kann einen AG nicht Abmahnen. Ihr könnt ihn aber Mitteilen das wenn er seine Vorgehensweise nicht unterlässt und Rechte der MA und des BR missachtet ihr einen Beschluss nach § 40 BetrVG fasst und einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragt. Sollte dieser es dann für nötig halten wird sich dann gerne das Gericht mit der Angelegenheit befassen.
15.02.2021 um 14:40 Uhr
Hat der BR denn der Kündigung zugestimmt? Allein der von Dir aufgeführte Sachverhalt wäre für uns ein Grund die Zustimmung zu verweigern. Auf jeden Fall den Mitarbeiter zur Schutzklage und Fristen informieren.
15.02.2021 um 14:46 Uhr
Auch an Dummerhund vielen dank
15.02.2021 um 14:54 Uhr
@Dummerhund https://youtu.be/8C98tLOCvxc doch das geht. Ein BR kann den AG abmahnen
15.02.2021 um 14:55 Uhr
@Matze selbstverständlich haben wir nicht zugestimmt
15.02.2021 um 14:57 Uhr
Generell stimmen wir verhaltensbedingten Kündigungen nie zu, auch wenn sie noch berechtigt wäre. Eher lassen wir die Frist verstreichen und äussern uns gar nicht statt zuzustimmen
15.02.2021 um 15:35 Uhr
"Eher lassen wir die Frist verstreichen und äussern uns gar nicht statt zuzustimmen" -> § 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG: Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.
15.02.2021 um 16:01 Uhr
Auch das ist uns bewusst, ich wollte damit nur sagen dass wir nicht aktiv zustimmen, das trägt jetzt aber zum eigentlichen Sachverhalt nichts bei