Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen oder habt eine Lösung.

Hat ein Mitarbeiter in unserem Betrieb (Dienstleistungen / Reinigung) gegen etwas verstoßen, wissentlich oder unwissentlich, wird er zur Geschäftsleitung zitiert mit der Absicht eine personelle Einzelmaßnahme auszusprechen. Dies kann von Ermahnung, bis Abmahnung und hin zur Kündigung führen. In der Regel sitzt der Mitarbeiter dann alleine gegenüber von meist 3 Personen, direkter Vorgesetzter, Chef und Abteilungsleitung.
Die "Einladung" zu diesem Gespräch erfolgt immer ad hoc und ohne Angabe des Inhaltes.
Wir haben die Erfahrung gemacht dass die Mitarbeiter damit so überrumpelt werden, dass sie zunächst überhaupt nicht in der Lage sind auf einen Betriebsrat zu bestehen.

Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Teilnahme des BR an der Stelle dem MA ggf geholfen hätte das schlimmste abzuwenden, nämlich die Kündigung. Man kann als BR-Beistand gegebenenfalls das Gespräch etwas lenken, um eine Besprechungspause bitten, etc.

Mein erster Gedanke war eine BV, dass der BR vor einem solchen Gespräch zu unterrichten ist. Hier besteht für den BR aber keinen Rechtsanspruch. Das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters geht hier vor.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/personalgespraech-betriebsvereinbarung-zur-teilnahme-des-betriebsrats/details/anzeige/
Hier ist dies gut zu erlesen.

Bleibt uns also nur die Möglichkeit Mitarbeiter entsprechend zu Informieren?
Was haltet ihr von einem "Merkblatt" dass der BR einem neuen MA mit auf den Weg gibt oder habt ihr weitere Ideen?

Im aktuellen Fall wurde ein MA des Diebstahls von Reinigungsmitteln bezichtigt was die Kündigung zur Folge hatte. Die direkte Vorgesetzte jedoch reagierte nicht auf die vorherige Materialbestellung des MA und ist zudem auch noch verschwägert mit dem Mitarbeiter. Die Familienverhältnisse als solches sind zerrüttet. Da die direkte Vorgesetzte am Gespräch mit teilnahm war der Mitarbeiter zu eingeschüchtert um den tatsächlichen Sachverhalt dar zu legen. An das dazu holen eines BR hatte er nicht gedacht.

Wie können wir solche MA schützen?