Personelle Einzelmaßnahme vs. Aufhebungsvertrag - Information an den BR?
moin moin (bitte beachtet die uhrzeit)
folgendes.. Am schwarzen Brett in unserer Firma wurde ein Schreiben ausgehangen, in welchen steht: dass sich das Unternehmen kurzfristig und einvernehmlich von einem Mitarbeiter getrennt hat. Der Hintergrund ist wohl, dass er bei einer Veruntreuung ertappt wurde (Sichtbetrieb, BR nicht immer anwesend bedingt durch verschiedene Schichten, sicherheitsrelevanter Betrieb). Der Mitarbeiter hat anscheinend einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und ist nicht mehr erreichbar. Genaues weiss man nicht. In diesem Zusammenhang wollte ich als BR eigentlich nachfragen, wieso wir nicht informiert wurden. Achtung, jetzt endlich die Frage ;) ..muss ich überhaupt?? Im BetrVG finde ich nix, was eine Information an den BR rechtfertigen würde bei einem Aufhebungsvertrag!? Andererseits kann ja jeder einen Mitarbeiter so lange "bearbeiten" bis er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.
thx im Voraus für eure sicher zahlreichen Antworten. lg
Community-Antworten (4)
25.03.2009 um 07:37 Uhr
@azrael_k Guck mal hier:
http://www.verdi.de/aktive/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/der_aufhebungsvertrag
Am besten ist es, falls ihr z.B. eine BR Zeitung habt (oder ein schwarzes Brett), über Aufhebungsverträge zu informieren und den Kollegen zu raten, bei solchen Verhandlungen ein Betriebsratsmitglied mitzunehmen.
Das Kündigungsschutzgesetz findet hierbei keine Anwendung und der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht.
25.03.2009 um 07:44 Uhr
Hallo azrael_k, hier ein BAG-Urteil dazu: BAG, Beschluß vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 Leitsatz: Aus § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ergeben. Der Anspruch besteht jedoch nicht in allen denkbaren Fallgestaltungen. Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.
25.03.2009 um 10:09 Uhr
@all Die Frage war aber, ob man oder ob man nicht als BR über Aufhebungsverträge informiert werden muss.
@azrael_k Nein. Muss man nicht. Mitunter wundert man sich als BR nur, wie viele AN in den letzten Jahren gegangen wurden.
25.03.2009 um 13:12 Uhr
So was hab ich mir schon gedacht. Wollte es wohl nur nicht Wahr haben.
Ich danke euch ;)
Verwandte Themen
Anfechtung Aufhebungsvertrag
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich bin am studieren, hatte im Gastronomie-Bereich ein befristeten Arbeitsvertrag von 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 auf Minijob 450€/Basis. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vergütu
Aufhebungsvertrag ?
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich habe mal eine Frage. Wir haben eine AN die im Juni aus dem Mutterschutz kommen möchte, allerdings hatte die AN vor einer Woche unserem AG um Teilzeit Beschäftigung oder wen
Anfrage zur Beschlussfassung bei pers. Einzelmaßnahmen - Form und Frist?
ÄlterHallo, ein paar Mitglieder unseres BR waren nun frisch zu einem Seminar und werfen nun folgendes Problem auf den Tisch: personelle Einzelmaßnahme geht ein (1 Woche frist), jeder gibt per mail se
§99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahme, ja oder nein?
ÄlterUnser Arbeitgeber versetzt eine ganze Organisationseinheit (5 MA`s) um 1,6km in ein anderes Gebäude. Für die MA´s entstehen dadurch zu ihren bisherigen Aufgaben, weitere Aufgaben. Der Arbeitgeber hat
Oberarztbenennung- personelle Einzelmaßnahme?
ÄlterIst die Ernennung zum Oberarzt eines schon beschäftigten Facharztes eine personelle Einzelmaßnahme?