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Personelle Einzelmaßnahme vs. Aufhebungsvertrag - Information an den BR?

A
azrael_k
Jan 2018 bearbeitet

moin moin (bitte beachtet die uhrzeit)

folgendes.. Am schwarzen Brett in unserer Firma wurde ein Schreiben ausgehangen, in welchen steht: dass sich das Unternehmen kurzfristig und einvernehmlich von einem Mitarbeiter getrennt hat. Der Hintergrund ist wohl, dass er bei einer Veruntreuung ertappt wurde (Sichtbetrieb, BR nicht immer anwesend bedingt durch verschiedene Schichten, sicherheitsrelevanter Betrieb). Der Mitarbeiter hat anscheinend einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und ist nicht mehr erreichbar. Genaues weiss man nicht. In diesem Zusammenhang wollte ich als BR eigentlich nachfragen, wieso wir nicht informiert wurden. Achtung, jetzt endlich die Frage ;) ..muss ich überhaupt?? Im BetrVG finde ich nix, was eine Information an den BR rechtfertigen würde bei einem Aufhebungsvertrag!? Andererseits kann ja jeder einen Mitarbeiter so lange "bearbeiten" bis er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

thx im Voraus für eure sicher zahlreichen Antworten. lg

5.07404

Community-Antworten (4)

C
carrie

25.03.2009 um 07:37 Uhr

@azrael_k Guck mal hier:

http://www.verdi.de/aktive/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/der_aufhebungsvertrag

Am besten ist es, falls ihr z.B. eine BR Zeitung habt (oder ein schwarzes Brett), über Aufhebungsverträge zu informieren und den Kollegen zu raten, bei solchen Verhandlungen ein Betriebsratsmitglied mitzunehmen.
Das Kündigungsschutzgesetz findet hierbei keine Anwendung und der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht.

P
pit47

25.03.2009 um 07:44 Uhr

Hallo azrael_k, hier ein BAG-Urteil dazu: BAG, Beschluß vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 Leitsatz: Aus § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ergeben. Der Anspruch besteht jedoch nicht in allen denkbaren Fallgestaltungen. Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.

K
Kölner

25.03.2009 um 10:09 Uhr

@all Die Frage war aber, ob man oder ob man nicht als BR über Aufhebungsverträge informiert werden muss.

@azrael_k Nein. Muss man nicht. Mitunter wundert man sich als BR nur, wie viele AN in den letzten Jahren gegangen wurden.

A
azrael_k

25.03.2009 um 13:12 Uhr

So was hab ich mir schon gedacht. Wollte es wohl nur nicht Wahr haben.

Ich danke euch ;)

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