Hallo,
ein AN hatte beim Umbau einer Anlage einen Arbeitsunfall. Trotz vorhandener Steighilfen stieg er ohne diese zu benutzen auf den Kabelschacht der Anlage, welcher für dieses Gewicht nicht ausgelegt war. Beim Sturz zog sich der AN eine leichte Prellung des Knie zu. der AG riet ihm für den Rest der Woche (2 Tage) Überstunden zu nehmen. Der AG machte dem AN klar, dass sein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt würde, da der AN vor 1 Jahr an der Gleichen Anlage zu selben Belang einen Arbeitsunfall hatte und er zusätzlich zu der Sicherheitsunterweisung eine extra Unterweisung bekommen hatte, da unmittelbar nach dem ersten Unfall die Steighilfen angeschafft wurden.
Nun sagte der AG noch, dass er, wenn der AN zum Arzt geht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewährt.
Darf er das ?
Der AG beruft sich auf das Lohnfortzahlungsgesetz. Er sagt der AN habe grob fahrlässig gehandelt. Ich habe im Gesetz nichts genaues darüber gefunden.
Gibt es da einen genaueren Hinweis oder Gesetz oder Urteile?