Meine Frau arbeitet bei einem großen Teleshopping Unternehmen in Teilzeit. Sie arbeitet an 3 bis 4 Tagen in der Woche, Sie hat also immer wieder zwischendurch Tage frei. In Ihrem Arbeitsvertrag steht nichts über das Thema Krankmeldung oder Vorlage einer AU. Es gelten also die gesetzlichen Vorgaben.
Am 23.12 hatte sich meine Frau für einen Tag krank gemeldet. Ihr nächster Arbeitstag war der 27.12. Sie ist dann auch wieder normal zur Arbeit gegangen. Als wir jetzt Ihre Abrechnung geprüft haben, stellten wir fest, dass der AG den einen Tag nicht bezahlt hat und als „unentschuldigt gefehlt“ eingetragen hat. Auf Nachfrage, wurde dies durch die Personalabteilung wie folgt begründet:
Als „Krank“ zählen die Tage bis man wieder zur Arbeit erscheint. Also auch Tage an denen Sie nicht arbeiten musste. Da bei Ihr der nächste Arbeitstag der 27.12 war, sei Sie länger als 3 Tage nicht an der Arbeit gewesen und somit würde Sie eine AU benötigen.
Bin selber seit 8 Jahren im BR. Für mich ist das eigentlich klar, der AG hat kein Recht die Tage bis zum nächsten Arbeitstag als „Krank“ einzutragen. Aber Ihr BR rät Ihr das zu akzeptieren und nächstes Mal eine AU vorzulegen. Ich denke der in Ihrem Unternehmen ist korrumpiert und nicht handlungsfähig. Ich will Ihr aber auch nichts Falsches erzählen.

Seht Ihr das auch so, oder liege ich hier falsch? Sollte Sie einen Anwalt einschalten?