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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wie ist die Rechtslage mit/ohne Tarifbindung?

S
simone
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, könnt Ihr mir mal die neueste Rechtsprechung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nennen. Meine Frau sagte mir vor kurzen, dass wohl ab Juni sich einiges geändert hat bzw. der AG bei Krankheit nicht mehr zahlen muss. Dies kann ich mir nicht so recht vorstellen. Gilt die Regelung noch, wenn ein TV vorhanden ist, wenn auch nur in der Nachwirkung, dass die dortige Lohnfortzahlung weiter bindend ist? Bei uns wird Laut TV(in der Nachwirkung) Durchschnittslohn bezahlt. Und wenn mein Arbeitsvertrag auf den TV verweist, ist der wo für mich bindend? Oder?

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

30.06.2005 um 22:59 Uhr

Nicht auszuschließen, das die nächste Regierung im Herbst so einiges Ändern will, aber nach wie vor hat das Entgeltfortzahlungsgesetz weiter bestand.

Sicherlich hat Deine Frau auch eine Quelle für ihre Aussage.

Es mag zwar einige Politiker gegen, die das Sommerloch nutzen und damit posaunen, man müsse Krankentage in Anrechnung von Urlaub bringen, aber soweit sind wir noch nicht.

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