Hallo Leute,
könnt Ihr mir mal die neueste Rechtsprechung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nennen. Meine Frau sagte mir vor kurzen, dass wohl ab Juni sich einiges geändert hat bzw. der AG bei Krankheit nicht mehr zahlen muss. Dies kann ich mir nicht so recht vorstellen. Gilt die Regelung noch, wenn ein TV vorhanden ist, wenn auch nur in der Nachwirkung, dass die dortige Lohnfortzahlung weiter bindend ist?
Bei uns wird Laut TV(in der Nachwirkung) Durchschnittslohn bezahlt. Und wenn mein Arbeitsvertrag auf den TV verweist, ist der wo für mich bindend? Oder?